Abschaffung Störerhaftung SPD will W-Lan-Gesetz nachbessern

Berlin · Nur knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des sogenannten W-Lan-Gesetzes sieht das Bundeswirtschaftsministerium bereits Bedarf für Nachbesserungen.

 Vor drei Monaten war das W-Lan-Gesetz in Kraft getreten.

Vor drei Monaten war das W-Lan-Gesetz in Kraft getreten.

Foto: dpa, jst jai cul

"Diensteanbieter dürfen nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu verschlüsseln", heißt es in dem Änderungsentwurf, der unserer Redaktion vorliegt und den das Ministerium zügig in der Bundesregierung abstimmen will.

Am 27. Juli war das W-Lan-Gesetz in Kraft getreten, das eine Abschaffung der sogenannten Störerhaftung vorsah — also der Pflicht des W-Lan-Betreibers, für Rechtsverstöße Dritter zu haften. Sechs Wochen später urteilte jedoch der Europäische Gerichtshof, dass Netzbetreiber zwar nicht für Schadenersatzansprüche aufkommen müssen, die durch das Fehlverhalten etwa eines Hotelgastes entstanden sind. Das Urteil ließ aber offen, ob die Betreiber nicht weiterhin auf Unterlassung verklagt werden können oder gerichtliche Abmahnungskosten tragen müssen.

Damit darüber künftig Klarheit im deutschen Recht herrscht, will das Bundeswirtschaftsministerium das bestehende Gesetz nun anpassen. Das Ministerium wird heute im zuständigen Digital-Ausschuss des Bundestages über die geplanten Änderungen berichten. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, unterstützt das Vorhaben. "Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten dürfen nicht entstehen. Alle Hürden für freies W-Lan müssen weg", sagte Klingbeil. Er gehe davon aus, dass auch die Union dazu bereit sei.

(jd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort