Deutsches Sozialsystem Arbeitgeber wollen Gesetzreform für EU-Ausländer

Düsseldorf · Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert von der Bundesregierung mehr Maßnahmen, um eine Zuwanderung von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland in deutsche Sozialsysteme zu verhindern.

 Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer.

Foto: dpa, Tim Brakemeier

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte unserer Redaktion, die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU werde in ihrer Akzeptanz gefährdet, "wenn sie unsachgemäß mit Leistungsansprüchen aus den Sozialsystemen von Mitgliedstaaten verknüpft wird und im Extremfall zur Zuwanderung in die Sozialsysteme einlädt." Notwendig sei etwa eine Klarstellung im deutschen Recht, dass ein EU-Bürger nur Anspruch auf Sozialhilfe hat, wenn sein monatliches Einkommen einer Vollzeitbeschäftigung nach dem geltenden Mindestlohn entspricht.

Zugang zu Sozialhilfeleistungen

Selbständige, die lediglich in geringem Umfang arbeiten, wären dadurch künftig nicht mehr erfasst. Und auch Minijobber würden nicht mehr als Arbeitnehmer anzusehen sein, argumentieren die Arbeitgeber. Bisher sei im deutschen Recht jedenfalls nicht ausdrücklich geregelt, in welchem Umfang Unionsbürger gearbeitet haben müssen, um als Arbeitnehmer und Selbstständige zu gelten und infolgedessen Zugang zu Sozialhilfeleistungen zu erhalten, bemängeln die Arbeitgeber in einem bisher unveröffentlichten Positionspapier.

Die BDA bemängelt, dass bisher für all jene Unionsbürger ein dauerhafter Zugang zu Sozialhilfeleistungen besteht, die länger als ein Jahr einer Beschäftigung in Deutschland nachgegangen sind. Die geforderte Klarstellungen beim Arbeitnehmerbegriff solle aber nicht dazu führen, Alleinerziehende oder Familien mit Kindern schlechter zu stellen, schreibt die Arbeitgebervereinigung.

(dreb)
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