Die wichtigsten Punkte im Bundesrat Länder drängen auf schärferes Sexualstrafrecht

Berlin · Ein schärferes Sexualstrafrecht und eine sofortige Streichung des "Majestäts-Beleidigungs"-Paragrafen – den Ländern gehen die Pläne der Bundesregierung nicht weit genug. Sie bringen zugleich eigene Gesetzesinitiativen auf den Weg – etwa gegen "Gaffer". Eine Übersicht.

 Der Bundesrat bei seiner Sitzung am Freitag.

Der Bundesrat bei seiner Sitzung am Freitag.

Foto: dpa, gam

Ein schärferes Sexualstrafrecht und eine sofortige Streichung des "Majestäts-Beleidigungs"-Paragrafen — den Ländern gehen die Pläne der Bundesregierung nicht weit genug. Sie bringen zugleich eigene Gesetzesinitiativen auf den Weg — etwa gegen "Gaffer". Eine Übersicht.

Die Länder pochen auf schärfere Vorgaben zum Schutz vor sexueller Gewalt. Der Bundesrat forderte am Freitag die schwarz-rote Bundesregierung zu einer umfassenderen Neuregelung des Sexualstrafrechts auf als bisher geplant. So müsse schon das fehlende Einverständnis der Betroffenen eine Strafbarkeit auslösen — es gelte der Grundsatz "Nein heißt Nein". Die Länderkammer billigte zudem vom Bundestag beschlossene Gesetze und brachte verschiedene Gesetzesinitiativen auf den Weg:

Korrupten Ärzten oder anderen Vertretern von Heilberufen drohen künftig bis zu drei Jahre Haft — in besonders schweren Fällen können es bis zu fünf Jahre sein. Das sieht ein vom Bundesrat gebilligtes Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vor. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die der Bundesgerichtshof schon 2012 bemängelt hatte.

Marktmissbrauch und Insiderhandel mit Finanzprodukten werden in Europa künftig einheitlich geahndet und deutlich schärfer bestraft. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu, mit dem entsprechende EU-Vorgaben von Juli an auch in Deutschland gelten sollen. Danach sollen leichtfertige Verstöße einzelner Personen mit Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden. Bisher lag die Grenze bei einer Million Euro. Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulation sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden. Hier drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren.

Public Viewing auf öffentlichen Plätzen und Fan-Meilen ist auch bei Spielen der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer möglich. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung zu, damit Städte und Gemeinden während der EM vom 10. Juni bis 10. Juli öffentliche Fußballübertragungen — auch in Nachtstunden — genehmigen können, die sonst an den Lärmschutz-Regeln scheitern würden. Seit der Fußball-WM 2006 gilt bei großen Turnieren eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt.

Mehrere Bundesländer dringen auf eine rasche Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen im Strafrecht. Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen brachten eine Initiative für eine sofortige und ersatzlose Streichung des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch ein. Auch die Bundesregierung will die Vorschrift abschaffen, aber nach jetzigem Stand erst 2018.

Gaffer bei Unfällen sollen nach dem Willen einiger Länder künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem sollen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative brachten Niedersachsen und Berlin am Freitag in den Bundesrat ein. Der vorgeschlagene Gesetzantrag wird nun weiter beraten.

Die Länder forder in ihrer Stellungnahme eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters. Bislang werden die Daten, die man für eine Transplantation benötigt, dezentral erfasst. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese zentral zusammenzuführen. Personenbezogene Daten sollten nach Meinung der Länderkammer auch ohne Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Register übermittelt werden dürfen.

Die Länder lehnen Teile der von der Bundesregierung geplanten Eingriffe gegenüber Prostituierten ab. Der Gesetzentwurf ermächtigt Behörden unter anderem, Anordnungen zur Ausübung der Prostitution zu erteilen und "weitere Maßnahmen" zu ergreifen. Dies steht aus Sicht der Länder im Widerspruch zu dem Ziel, Prostituierte zu schützen. Die völlig offen formulierten Normen seien ein Freibrief für die Verdrängung jeglicher sichtbarer Prostitution, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer.

(das/dpa)
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