"Pegida"-Demo am 9. November Schwer erträglicher "Abendspaziergang"

Meinung | Berlin · Die Empörung ist groß, dass "Pegida" am Abend des 9. November mit Überfremdungsängsten Stimmung macht – parallel zum Gedenken an die Nazi-Pogrome. Ein Verbot kommt jedoch nicht in Frage.

Pegida: Tausende bei "Pegida"-Demo am 19. Oktober 2015
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Tausende bei "Pegida"-Demo am 19. Oktober 2015

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Die Empörung ist groß, dass "Pegida" am Abend des 9. November mit Überfremdungsängsten Stimmung macht — parallel zum Gedenken an die Nazi-Pogrome. Ein Verbot kommt jedoch nicht in Frage.

Die Initiatoren einer flugs von 80.000 Menschen mitgezeichneten Petition gegen die "Pegida"-Kundgebung auf dem Dresdner Theaterplatz erinnern daran, dass der damals "Adolf-Hitler-Platz" genannte Ort von den Nationalsozialisten für große Aufmärsche genutzt wurde. Dieser geschichtsträchtige Ort solle nicht "erneut die Kulisse für Menschenverachtung und Rassismus" bilden.

Die Vorstellung ist in der Tat schwer erträglich: Einerseits werden an jenen Orten, an denen in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 die Synagogen brannten, die Vorsätze des "nie wieder" und des "wehret den Anfängen" bekräftigt. Zugleich versuchen "Pegida"-Anhänger einen Druck auf Politik und Gesellschaft gegen Flüchtlinge und Migranten zu entfachen, den "Pegida"-Gegner durchaus als "Anfänge" wahrnehmen. Das zeitliche Zusammentreffen wird bei vielen Menschen mindestens Kopfschütteln auslösen.

Das darf jedoch nicht dazu führen, das Demonstrationsgrundrecht einschränken zu wollen. Natürlich ist jede Stadt gehalten, bei Demonstrationsauflagen Fingerspitzengefühl walten zu lassen. Wenn eine Demonstration an einem bestimmten Ort eine besondere Provokation und Anlass für schwere Sicherheitsbedenken darstellt, ist es den Veranstaltern zumutbar, sie auf einen anderen Platz zu verlegen.

Aber ein Verbot kommt in einem demokratischen Rechtsstaat nur in Frage, wenn es um einen einzigen Tag geht und es grundsätzlich für alle gilt, nicht für einzelne Veranstalter. Die Möglichkeit gäbe es über die so genannten "stillen Tage", an denen das Bedürfnis nach Einkehr und Ruhe überwiegt. So darf am Karfreitag nicht öffentlich getanzt, geschwoft und demonstriert werden. Darunter würde dann auch jener "Abendspaziergang" von "Pegida" am geschichtsträchtigen 9. November fallen, wenn dieser Tag denn vorher gesetzlich landesweit mit dieser Ausnahmebestimmung gekennzeichnet wäre.

Die Lösung: "Pegida" zuvorkommen

Aber wollen wir das? Der 9. November markiert nicht nur die Pogromstimmung gegen eine Bevölkerungsgruppe im Nationalsozialismus 1938, nicht nur die Niederschlagung des Hitler-Putsches 1923, sondern auch die Ausrufung der Republik 1918 und vor allem den Mauerfall 1989. Das sind genügend Gründe, genau an diesem Tag nicht "Ruhe" zu bevorzugen. Gegen eine Wiederkehr von Nazi-Bestrebungen auf die Straße zu gehen, für die Grundwerte der Republik, für friedliches Einreißen von Mauern — es gibt kaum einen besseren Tag für derartige Demonstrationen.

Und da liegt auch die Lösung. Wer verhindern will, dass "Pegida" geschichtsträchtige Plätze für sich an bestimmten Tagen beansprucht, muss schneller sein und vorher selbst eine andere Demonstration anmelden. Attraktiver, größer, bunter.

(may-)
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