Drohende Immobilienblase Schäuble will im Notfall Obergrenze für Hauskredite

Berlin · Die Finanzaufsicht soll vorsorglich neue Instrumente erhalten, um im Falle einer Immobilienblase eingreifen zu können.

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Foto: dpa/Gregor Fischer

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das deutsche Finanzsystem vor den Gefahren einer drohenden Immobilienblase schützen. Dazu hat sein Haus in dieser Woche einen Gesetzentwurf an die anderen Ministerien verschickt, in dem es um mehr Eingriffsrechte für die Finanzaufsicht bei Immobilienkrediten geht.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Anteil der Fremdfinanzierung einer Immobilie notfalls zu deckeln, also eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert einzuziehen. Aktiviert werden solle das Instrumentarium nur, wenn es die Finanzaufsicht für erforderlich halte, um den deutschen Finanzsektor zu schützen, so der Entwurf.

In vielen deutschen Groß- und Hochschulstädten sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Gründe dafür sind anhaltend niedrige Kreditzinsen, aber auch, dass das Angebot an Immobilien nicht mit der stark anziehenden Nachfrage Schritt halten konnte. Experten sehen für Deutschland insgesamt aber noch keine Immobilienblase. Käme es dazu und würde sie platzen, könnten die Immobilienpreise drastisch sinken, viele Kreditnehmer in Schwierigkeiten geraten und Banken in Existenznöte geraten.

Dem will Schäuble durch neue Instrumente für die Finanzaufsicht vorbeugen. Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass die Aufsicht Banken und ihren Kunden notfalls vorschreiben kann, bis wann bestimmte Kreditanteile zurückgezahlt sein müssen. Zudem soll es abhängig von der Bonität des Kreditnehmers Kredit-Obergrenzen geben, bezogen auf sein verfügbares Einkommen. Außerdem sieht der Entwurf eine Tilgungsuntergrenze vor.

Kleinkredite sollen bis zu einer Bagatellgrenze ausgenommen sein von den Regelungen. Auch Darlehen für Renovierungen bleiben außen vor. Das Gesetz soll bis zur Sommerpause 2017 vom Bundestag verabschiedet werden. Aktiviert würden die Instrumente nur, wenn die Finanzaufsicht eine Störung der Funktionsfähigkeit des Bankensystems befürchtet. Dabei soll sie sich auch auf die Bewertungen der Bundesbank stützen.

(mar)
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