Nachtragsetat Schäuble verdoppelt Investitionsfonds für klamme Kommunen

Berlin/Düsseldorf · Der Bund stellt weitere 3,5 Milliarden Euro für Schulprogramme bereit. Dafür plant der Finanzminister noch 2016 einen Nachtragsetat.

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Foto: dpa/Gregor Fischer

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wird im Dezember ein weiteres 3,5-Milliarden-Euro-Paket für mehr Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen auf den Weg bringen. Dazu ist ein Nachtragshaushalt 2016 geplant, der zwar vom Bundestag erst im kommenden Jahr verabschiedet wird, wegen der Kabinettsbefassung bereits im Dezember jedoch noch 2016 kassenwirksam wird. Das Geld dafür nehme Schäuble aus dem erwarteten Etatüberschuss 2016, hieß es in Kreisen des Bundestags-Haushaltsausschusses.

Die Finanzspritze an klamme Kommunen zur Sanierung von maroden Schulen war am 14. Oktober beim Bund-Länder-Finanzgipfel der Bundeskanzlerin mit den 16 Ministerpräsidenten beschlossen worden. Vereinbart wurde zugleich ein größeres Mitspracherecht des Bundes bei der Verwendung der Investitionsmittel. Dazu soll das sogenannte Kooperationsverbot durch eine Grundgesetzänderung aufgehoben werden. Dieses Verbot untersagt es dem Bund bisher, Kommunen direkt auch bei Bildungsausgaben zu unterstützen, die nicht nur in den Gebäudebereich, sondern auch in andere Vorhaben fließen.

Schäuble plant, das bereits seit Mitte 2015 bestehende Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds", das damals bereits mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet worden ist, auf dann sieben Milliarden Euro zu verdoppeln. Aus diesem Fonds können die Länder bereits seit 2015 Investitionsmittel für finanzschwache Kommunen abrufen, wenn sie selbst zehn Prozent der Investitionssummen ko-finanzieren. Da die Mittel bisher nur schleppend abgerufen wurden, hatte der Bundesrat die Dauer des Programms am vergangenen Freitag um zwei Jahre bis 2020 verlängert.

Aus den ersten 3,5 Milliarden Euro stehen allein Nordrhein-Westfalen 1,12 Milliarden Euro zu. Durch die Aufstockung des Fonds um weitere 3,5 Milliarden Euro können finanzschwache NRW-Kommunen bis 2020 nun sogar mit mehr als zwei Milliarden Euro unterstützt werden. Rheinland-Pfalz kann insgesamt rund 500 Millionen Euro, Hessen über 600 Millionen Euro erwarten. Über die Verteilung der Mittel an ihre finanzschwachen Kommunen entscheiden vor Ort die Länder. "Wir haben einen Investitionsrückstand an Schulen von bundesweit 34 Milliarden Euro", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds. Es verlören die Kommunen am meisten Einwohner, die über kein Ganztagsschulangebot verfügten. Damit das Geld des Bundes fließen könne, sei die Aufhebung des Kooperationsverbots im Grundgesetz "unverzichtbar", sagte Landsberg.

Das 3,5-Milliarden-Bildungsprogramm firmiert im Bundesfinanzministerium und hat nichts zu tun mit Plänen von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), zur Digitalisierung an Schulen ein Fünf-Milliarden-Programm in der kommenden Legislaturperiode aufzulegen. Länder und Kommunen können zudem weitere erhebliche finanzielle Unterstützung des Bundes in den kommenden Jahren über verschiedene Wege erwarten: Vorgesehen ist zum einen, die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bezieher und Flüchtlinge in den Jahren 2016 bis 2020 um insgesamt sieben Milliarden Euro zu entlasten, wie aus einer Übersicht für den Haushaltsausschuss hervorgeht. Darüber hinaus werden die Länder vom Bund durch Änderungen des Finanzausgleichgesetzes und die Neuaufteilung von Umsatzsteuerpunkten in den Jahren 2016 bis 2019 um insgesamt knapp 17 Milliarden Euro entlastet.

(mar)
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