Rainer Wendt im Interview "Ärzte können der Polizei wichtige Hinweise geben"

Berlin · Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, lobt im Interview mit unserer Redaktion die Pläne des Innenministers, die ärztliche Schweigepflicht unter Umständen aufzuweichen – und macht einen Vorschlag zu praktischen Umsetzung.

 "Grundsätzlich in die richtige Richtung": Rainer Wendt lobt die Pläne des Innenministers.

"Grundsätzlich in die richtige Richtung": Rainer Wendt lobt die Pläne des Innenministers.

Foto: dpa

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, lobt im Interview mit unserer Redaktion die Pläne des Innenministers, die ärztliche Schweigepflicht unter Umständen aufzuweichen — und macht einen Vorschlag zu praktischen Umsetzung.

Die Unionsinnenminister der Länder planen ein Sicherheitspaket, unter anderem wollen sie neue Polizeistellen schaffen. Wie finden Sie das?

Wendt Diese Pläne gehen alle grundsätzlich in die richtige Richtung. Es ist aber nur ein guter erster Schritt, wenn man 15.000 zusätzliche Polizistenstellen bei Bund und Ländern schaffen will. Wir brauchen darüber hinaus aber noch viel mehr Personal. Denn in den letzten Jahren wurden 17.000 Polizistenstellen abgebaut, während die Aufgaben mehr wurden. Zudem werden 2000 zusätzliche Staatsanwälte und Richter benötigt, damit Straftaten schneller geahndet werden können. Hier sind die Länder gefordert.

Innenminister de Maizière will die ärztliche Schweigewicht aufweichen. Würde das der Polizei helfen?

Wendt Ja, sicher! Die Ärzteschaft verfügt über Informationen, die den Sicherheitsbehörden definitiv helfen können, Gewalttäter zu erkennen. Es ist deshalb richtig, mit der Ärzteschaft über eine Aufweichung der Schweigepflicht zu sprechen.

Das ist aber höchst umstritten. Wie könnte eine gute Lösung aussehen?

Wendt Die Ärzteschaft könnte eine eigene Einrichtung schaffen, an die sich besorgte Ärzte wenden können, wenn sie einen Verdacht haben. Dieses Ärztegremium könnte dann die Informationen an die Polizei weiterleiten. Der Vorteil wäre, dass die Ärzte persönlich nicht dem Vorwurf ausgesetzt wären, ihre Schweigepflicht gegenüber den Behörden gebrochen zu haben.

(mar)
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