Zypries will Regelung im BGB Politiker streiten um Patientenverfügungen

Frankfurt/Main (rpo). Der Fall der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo aus Florida hat den Streit um die geplante Patientenverfügung in Deutschland neu angeheizt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will eine entsprechende Regelung bald ins Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen. Der CDU-Politiker Herbert Hüppe warnte dagegen davor, auch hier zu Lande Menschen verhungern oder verdursten zu lassen.

Die traurige Chronik von Terri Schiavo
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Foto: AP

Im ZDF hatte Zypries am Mittwochabend die Ansicht vertreten, ein Fall wie der von Schiavo wäre in der Bundesrepublik in dieser Form nicht möglich. Im "Heute Journal" verwies die Ministerin auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen. "Wahrscheinlich würde sie bei uns weiter versorgt", sagte Zypries. Über Auslegungsschwierigkeiten würde allerdings auch hier die Gerichtsbarkeit entscheiden.

Am Donnerstag plädierte die Justizministerin im ARD-Morgenmagazin nachdrücklich dafür, mit der Aufnahme der Patientenverfügung ins BGB bald rechtliche Klarheit zu schaffen. Diese sollte nach Ansicht der SPD-Politikerin in der Regel schriftlich niedergelegt und alle zwei Jahre erneuert werden.

"Jeder, der das will, kann dann deutlich machen, was er als Patient für den Fall verfügen will, in dem er sich nicht mehr selbst artikulieren kann", sagte Zypries. "Eine gesetzliche Klarheit ist absolut notwendig, und deshalb müssen wir sie jetzt definieren."

Kritik am Vorhaben

Entgegengesetzt argumentierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Hüppe, der auch stellvertretender Vorsitzender der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" ist. Er kritisierte das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Deutschlandradio Kultur scharf.

Man könne aus dem Fall Schiavo lernen, wie schwierig es sein werde, wenn man ein Gesetz im Sinne von Zypries verabschieden würde. Für ihn sei Schiavo keine Sterbende, sondern eine Frau mit Behinderung. Es sei nicht sicher, ob sich ihr Zustand nicht doch noch verändere.

In keinem Fall dürfe der "mutmaßliche Wille" eines Patienten, der sich selbst nicht mehr artikulieren könne, Grundlage einer Entscheidung über Leben und Tod sein.

Der FDP-Gesundheitsexperte Detlef Parr rief dagegen zu einer Debatte über aktive Sterbehilfe in Deutschland auf. "Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir dieses Thema aus der Tabuzone herausholen müssen", sagte der Bundestagsabgeordnete der Rheinischen Post.

Dabei sei auch zu überlegen, "wie in der Schweiz rechtlich einen Suizid zu ermöglichen". Er persönlich sei zwar gegen aktive Sterbehilfe. "Aber wenn wir über menschenwürdiges Leben bis zuletzt reden, muss man alle Möglichkeiten erörtern dürfen", betonte der FDP-Politiker.

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie betonte, der Patientenwille sei ein grundlegendes medizinethisches Prinzip und stets zu respektieren. Für Ärzte könne dies auch bedeuten, bei Komplikationen während einer Operation auf bestimmte lebensrettende Maßnahmen zu verzichten, wenn der Patient dies zuvor verfügt habe.

Hospizhilfe verweist auf Fall in Offenbach

Die Deutsche Hospiz-Stiftung wies darauf hin, dass in Deutschland bereits einmal die künstliche Ernährung einer schwerstkranken Patientin nach sieben Jahren eingestellt wurde, ohne dass sie sich jemals eindeutig dazu geäußert habe.

Einem entsprechenden Antrag des Ehemanns der alten Frau, die nach einer Hirnblutung in komatösem Zustand im Krankenhaus lag, habe das Amtsgericht Offenbach zugestimmt, nachdem der Hausarzt die Ansicht vertreten habe, die Frau hätte so nicht weiterleben wollen.

(ap)
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