Pflege-TÜV Patientenbeauftragter legt Reformkonzept für

Berlin · Der umstrittene Pflege-TÜV braucht dringend eine Generalüberholung. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann hat jetzt ein Konzept vorgestellt, das gerechter sein soll. Anstelle des Benotungssystems soll ein individuelles Prüfverfahren treten.

Pflege-TÜV: Karl-Josef Laumann legt Reformkonzept vor
Foto: dpa

Der umstrittene Pflege-TÜV zur Bewertung von Heimen und ambulanten Diensten soll reformiert werden. An die Stelle des bisherigen Benotungssystems solle ein individuelles Prüfverfahren treten, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Konzept des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU). Ab Anfang 2016 solle es statt Noten kurze Prüfberichte für die einzelnen Einrichtungen geben. "Die Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können", begründete Laumann seinen Vorschlag.

Nach Laumanns Vorstellungen soll der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis Ende des Jahres Vorgaben für die Kurzzusammenfassung erarbeiten, die den Verbrauchern einen Vergleich der Einrichtungen ermöglichen sollen. Für die Bewertung von Heimen müsse es Kriterien mit einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage geben. Dafür solle zum 1. Januar 2016 ein Pflegequalitätsausschuss errichtet werden, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt.

Gleichberechtigung gefordert

In diesem Ausschuss sollen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. "Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und Transparenz", erklärte Laumann.

Der Pflegequalitätsausschuss soll nach den Vorstellungen des Patientenbeauftragten eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017 bekommen, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen.

Bewertung mit Schulnoten

Der Pflege-TÜV für Heime und ambulante Pflegedienste war im Sommer 2009 eingeführt worden. Jedes Heim wird regelmäßig mit Schulnoten bewertet. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht und sollen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Vergleiche zur Qualität der Pflegeheime ermöglichen.

Grundlage zur Ermittlung der Noten für Pflegeheime sind eine Vielzahl von Einzelkriterien wie Verpflegung, Hygiene oder Umgang mit Demenzkranken. Am Ende wird eine Gesamtnote ermittelt, ähnlich dem System der Schulnoten. Kritiker beklagen, dass die tatsächliche Qualität der Heime durch das bisherige Benotungssystem verschleiert wird und fast alle Heime sehr gut abschneiden.

(AFP)
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