Wegen versuchten Mordes Obdachlosen angezündet — Flüchtlinge vor Gericht

Berlin · Fünf Monate nach dem Angriff auf einen Obdachlosen in Berlin hat der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter begonnen. Die Flüchtlinge sollen versucht haben, den schlafenden Mann anzuzünden. Die Staatsanwaltschaft erwartet keine hohen Haftstrafen.

Holpriger Start des Prozesses gegen sechs junge Flüchtlinge wegen versuchten Mordes an einem Obdachlosen in Berlin: Vor dem Landgericht scheiterten die Verteidiger am Dienstag zunächst mit sämtlichen Anträgen - die Vorsitzende Richterin Regina Alex erklärte nach mehreren Unterbrechungen ihre 13. Jugendkammer für zuständig und die Besetzung der Schöffin für ordnungsgemäß. Zudem stellte sich heraus, dass die Aussagen mehrerer Angeklagter bei der Polizei nicht verwendet werden können.

Die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommenen jungen Männer sollen der Anklage zufolge versucht haben, in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag 2016 einen im U-Bahnhof Schönleinstraße schlafenden Obdachlosen zu töten. Der einzige nach Erwachsenenstrafrecht Angeklagte, Nouri N., hatte demnach ein Papiertaschentuch angezündet und direkt neben den Kopf des Schlafenden gelegt.

Das Feuer griff der Anklage zufolge bereits auf den Rucksack und eine Plastiktüte über, die dem Mann als Kissen dienten, als die Angeklagten feixend vom Tatort flohen. Fahrgäste einer einfahrenden U-Bahn löschten das Feuer gerade noch rechtzeitig. Die Fahndungsbilder der lachenden Angeklagten, die noch am Folgetag zu Festnahmen führten, lösten bundesweit Entsetzen aus.

Zum Prozessauftakt verbargen die in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten ihre Gesichter vor den Kameras. Als die Bildjournalisten den Saal verlassen hatten, blickten die jungen Männer in Freizeitkleidung eingeschüchtert durch den Saal. Auf der gegenüberliegenden Saalseite nahm Eyad S. Platz, der sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten muss.

 An der U-Bahnstation Schönleinstraße hatten die mutmaßlichen Täter versucht, den Obdachlosen anzuzünden

An der U-Bahnstation Schönleinstraße hatten die mutmaßlichen Täter versucht, den Obdachlosen anzuzünden

Foto: dpa, pdz kno fux

Staatsanwalt Martin Glage sagte vor Journalisten, die Anklage gehe "von Heimtücke und Grausamkeit aus". Dies sind wesentliche Merkmale für einen Mordvorwurf. Die jungen Männer hätten zwar keine Mordabsicht gehegt, den Tod des Manns aber billigend in Kauf genommen, sagte Glage. Es handle sich mutmaßlich um "eine spontane Tat aus Langeweile".

"Das wird ganz sicher nicht in den Bereich gehen wie lebenslang oder zweistellige Haftstrafen", sagte Glage über das zu erwartende Strafmaß. Er erwarte Haftstrafen "im mittleren Bereich". Zu berücksichtigen sei, dass dem Geschädigten letztlich nichts passiert sei, sagte Glage weiter.

Abgesehen vom 21-jährigen Hauptangeklagten Nour N. werden die jungen Männer sämtlich als Jugendliche behandelt oder als Heranwachsende - und damit als Erwachsene mit verminderter Schuldfähigkeit. Die fünf weiteren Mordangeklagten könnten auch nur wegen Beihilfe verurteilt werden.

Alex wies darauf hin, dass die Aussagen der vier Jugendlichen bei der Polizei vor Gericht nicht verwertbar seien. Demnach hatte die Polizei sie nicht ausreichend über ihr Recht aufgeklärt, sich vor der Vernehmung mit ihren Eltern oder gesetzlichen Vormündern zu beraten.

Der Hauptbeschuldigte N. will sich nach Angaben seines Verteidigers beim nächsten Verhandlungstermin am Freitag zu den Vorwürfen äußern. Dann sollen auch die weiteren Angeklagten Gelegenheit bekommen, sich einzulassen. Zudem will das Gericht in die Beweisaufnahme einsteigen und die Bilder der Überwachungskameras sichten.

Die Beschuldigten waren überwiegend als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. In ihren Vernehmungen beriefen sie sich nach Angaben des Staatsanwalts entweder auf Trunkenheit oder darauf, versucht zu haben, N. von der Tat abzubringen. Für derartige Versuche lieferten die Überwachungsbilder jedoch keinerlei Anhaltspunkte, sagte Glage.

(th/afp)
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