Bundesverfassungsgericht Untersuchungsausschuss darf NSA-Suchbegriffe nicht sehen

Karlsruhe · Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der umstrittenen Selektorenlisten durch die Bundesregierung. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

 Öffentliche Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses. (Archivbild)

Öffentliche Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses. (Archivbild)

Foto: dpa, rje lof

Die Listen berührten das Geheimhaltungsinteresse der USA. Deshalb unterlägen sie nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Geklagt hatten die Bundestagsfraktionen von Linkspartei und Grünen sowie zwei Mitglieder der NSA-Untersuchungsausschusses.

"Eine Herausgabe unter Missachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der USA würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen", erklärte das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung. "Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse."

Die Selektorenlisten verzeichnen jene Suchbegriffe, mit denen der Bundesnachrichtendienst im Auftrag des US-Geheimdiensts NSA Datenströme auf potenziell wichtige Informationen durchkämmte. Es besteht der Verdacht, dass viele dieser Suchbegriffe problematisch waren - etwa weil sie sich gegen europäische Behörden oder Unternehmen richteten. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags möchte Licht in diese Angelegenheit bringen, allerdings verweigert die Regierung dem Ausschuss einen Einblick in die Liste.

(mre/AFP)
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