NSA-Untersuchungsausschuss Union und SPD legen Beschwerde gegen Snowden-Beschluss ein

Berlin · Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags darf den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorladen und persönlich anzuhören – das hatte der Bundesgerichtshof entschieden. Union und SPD haben dagegen offenbar Beschwerde eingelegt.

 Edward Snowden muss laut BGH vor den NSA-Untersuchungsausschuss geladen werden. (Archivbild)

Edward Snowden muss laut BGH vor den NSA-Untersuchungsausschuss geladen werden. (Archivbild)

Foto: dpa

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags darf den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorladen und persönlich anzuhören — das hatte der Bundesgerichtshof entschieden. Union und SPD haben dagegen offenbar Beschwerde eingelegt.

Das berichtet die "Berliner Zeitung". Eine Gerichtssprecherin habe den Eingang der Beschwerde bestätigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Ausschuss dazu verpflichtet, das von der Opposition geforderte Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Damit sollen die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland geschaffen werden - etwa durch die Zusage, dass er nicht, wie von der Regierung in Washington gewünscht, an die USA ausgeliefert wird. CDU/CSU und SPD hatten sich bislang gegen eine Vernehmung Snowdens auf deutschem Boden gestellt und waren damit außenpolitischen Bedenken der Bundesregierung gefolgt.

Union und SPD wollen die von Linken und Grünen beantragte Abstimmung über die Vorladung Snowdens dem Bericht zufolge so lange von der Tagesordnung nehmen, bis der BGH über die Beschwerde entschieden hat.
Sollte der Bundesgerichtshof die Beschwerde abweisen, erwäge zumindest der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU), anschließend vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, weil er das Recht frei gewählter Abgeordneter durch den BGH-Beschluss verletzt sehe.

(mre/dpa)
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