NPD-Verfahren CSU-Politiker sieht keine Versäumnisse der Länder

Passau · Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer sieht bei den Ländern keine Versäumnisse im NPD-Verbotsverfahren. Er sagte der "Passauer Neuen Presse" vom Dienstag zu dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, den Ländern könne nicht vorgeworfen werden, "dass sie ihrer Nachweispflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen".

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
7 Bilder

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen

7 Bilder

Die NPD halte sich außerdem "trotz des laufenden Verbotsverfahrens nicht mit verfassungsfeindlichen Äußerungen zurück". Die Karlsruher Richter hatten in einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss entschieden, dass die Bundesländer nachweisen müssen, seit wann sie ihre V-Leute in der Führungsebene der rechtsextremen Partei abgeschaltet haben. Das Gericht prüft derzeit in einem sogenannten Vorverfahren, ob und wann es gegebenenfalls in eine mündliche Verhandlung zu dem Verbotsantrag der Länder eintritt.

Die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, warnte unterdessen vor einem erneuten Scheitern des Verfahrens. Die Ankündigung aus Karlsruhe sei ein "Alarmsignal", sagte sie der Zeitung "Die Welt" vom Dienstag. Der Beschluss bestätige die "grundsätzliche Skepsis" ihrer Partei am NPD-Verbotsverfahren. Der Bund und die Innenministerien der Länder dürften nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen, fügte sie hinzu. An der Frage der V-Leute war ein erstes NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe 2003 gescheitert.

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte der Zeitung, die Innenressorts würden nun "gemeinsam mit den Prozessvertretern prüfen", wie der Bitte des Verfassungsgerichts entsprochen werden könne. Hessen hat die Federführung in der Arbeitsgruppe der Bundesländer zu dem Verbotsverfahren inne.

Der Bundesrat soll nun bis zum 15. Mai die vom Gericht erbetenen Nachweise zum Abschalten der V-Leute erbringen. Karlsruhe fordert überdies einen Nachweis dafür, dass das Parteiprogramm der NPD vom Juni 2010 "quellenfrei" ist und demnach keine V-Leute der Nachrichtendienste für Passagen des Programms verantwortlich sind.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort