NPD-Verbotsverfahren Politik zum Gruseln

Meinung | Düsseldorf · Zäh war der Weg zum Verbotsantrag gegen die NPD, intensiv war die Zeit des Wartens und Nachlegens, nun geht es in Karlsruhe endlich los. Doch ganz gleich wie es ausgeht, gewonnen ist kaum etwas, eher das Gegenteil zu befürchten.

Zweiter Anlauf zum NPD-Verbot – eine Chronologie
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Zweiter Anlauf zum NPD-Verbot – eine Chronologie

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Foto: dpa, pg pil

Wer sich mit den Windungen in der rechten Szene intensiv beschäftigt, wer mitbekommt, wie wackere Demokraten von NPD-Funktionären und Anhängern unter Druck gesetzt, ihre Angehörigen und Freunde einschüchtert werden, wer erlebt, wie weit es mit den "befreiten" Zonen in manchen Regionen schon gekommen ist, der kann leicht nachvollziehen, warum die Ministerpräsidenten sich Ende 2013 entschlossen, das Verbot der NPD zu beantragen.

Das schafft das Gefühl, zum schärfsten Schwert der Demokratie gegriffen zu haben. Aber es ist eine Symbolhandlung ohne nennenswerten Nutzen. Wird die Partei verboten und das Verbot vom Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg bestätigt, verschwinden die drei Buchstaben auf dem Stimmzettel, von den Geschäftsstellen, den Briefbögen und den Immobilienbesitztümern. Aber andere Buchstaben werden wieder darauf auftauchen.

Denn rechtsextremistisches Gedankengut lässt sich nicht verbieten, man kann die Anhänger und Wähler nur davon abbringen, indem man sie überzeugt, auf dem falschen Weg zu sein. Das hat nichts damit zu tun, ob auch weiterhin NPD drauf stehen darf, wo deren aggressiv-menschenverachtendes Konzept drin ist.

Die Gefahr ist groß, dass entweder die Karlsruher oder die Straßburger Richter das Verbot verweigern. Dann hat es die Politik geschafft, dass eine Partei, die sich vielleicht derzeit und in den nächsten Monaten eher zurücknimmt und bürgerliche Kreise erreichen will, die Maske fallen lässt und um so ungehemmter hetzt, versehen mit dem Stempel der Grundgesetztauglichkeit. Zum Gruseln!

Zum Gruseln ist auch der Umstand, dass Verfassungsschutz und Polizei ihre V-Leute in der NPD abschalten mussten, um die Erfolgsaussichten des Verbotsverfahrens zu erhöhen. Die NPD kann nun also deutlich unbeobachteter schalten und walten — ausgerechnet jetzt, wo die Behörden auf keinen Fall auf dem rechten Augen blind sein dürfen.

Wenn nun vor Gericht der Nachweis geführt wird, wie weit die NPD in einzelnen Straßen, Dörfern und Regionen die Gesellschaft bereits unterwandert hat, wodurch der Verbotsantrag von 2013 gerechtfertigt ist, dann fragt sich gleichzeitig, warum die verantwortlichen Politiker und Behörden die Zeit seit 2013 nicht genutzt haben, um massiv dagegen vorzugehen und diesen unerträglichen Zustand mit den Mitteln des Rechtsstaates und der politischen Auseinandersetzung zu beenden.

Wenn dem Staat das Gewaltmonopol auf der Straße entgleitet, muss er nicht nach den Verfassungsrichtern rufen und abwarten, sondern unverzüglich das Recht wiederherstellen. Wenn die Herausforderung durch die NPD legal ist, bleibt auch ein Verbotsverfahren erfolglos.

Ist sie aber illegal, dann braucht es das Verbot nicht, um den Rechtsbruch abzustellen. Und wer verhindern will, dass die NPD staatliche Parteienfinanzierung einstreicht, der muss nur — wie es in den 70er und 80er Jahren gelang, die Wähler von ihr wegziehen - statt alle Aufmerksamkeit auf die Partei zu lenken und sie in eine Märtyrer-Rolle zu treiben.

Das Verbot war also politisch, taktisch und strategisch falsch. Fragt sich nun, wie die Folgen dieses Fehlers minimiert werden können. Dabei kommt es auch darauf an, welche Erkenntnisse in Karlsruhe zu Tage gefördert werden und wie die Richter damit umgehen.

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