Bundesverfassungsgericht NPD-Verbotsverfahren scheitert nicht an V-Leuten

Karlsruhe · Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen - es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei.

 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Foto: dpa, pg pil

Das Bundesverfassungsgericht sei nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Damit steigt das Gericht nun in die inhaltliche Prüfung ein. Laut Voßkuhle hat die NPD nach dem dritten Verhandlungstag am Donnerstag sechs Wochen Zeit, neue Aspekte vorzubringen. In diesem Fall würde das Gericht möglicherweise weiter verhandeln. Sonst komme die Verhandlung aber am Donnerstag zum Abschluss. (Az. 2 BvB 1/13)

Bis zu einem Urteil werden dann wohl einige Monate vergehen. Erklären die Richter die Partei für verfassungswidrig, muss sie sich auflösen.

Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 in einem Fiasko für die Politik geendet, weil im Verfahren ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze hinein mit sogenannten V-Leuten durchsetzt war. Diesmal hatten die Bundesländer vorgesorgt und im vergangenen Jahr auf Bitten des Gerichts noch einmal umfangreich dokumentiert, dass alle V-Leute rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens "abgeschaltet" waren. NPD-Anwalt Peter Richter hatte am Dienstag versucht, Überwachungs- und Anwerbeversuche jüngeren Datums nachzuweisen. Das Gericht sieht die vorgetragenen Fälle aber nicht als relevant an.

Der Bundesrat versucht in seinem Verbotsantrag, eine Wesensverwandtschaft der NPD zum Nationalsozialismus zu belegen. Bundesregierung und Bundestag haben sich dem neuen Verbotsantrag nicht angeschlossen.

Der NPD-Vorsitzende Frank Franz hat derweil weitere "Knaller" im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. "Wir haben ja gestern erst angefangen", sagte Franz am Mittwoch vor der Verhandlung in Karlsruhe. Er gehe davon aus, dass die angesetzten drei Verhandlungstage nicht ausreichten.

Zum Auftakt der dreitägigen Verhandlung war NPD-Anwalt Peter Richter mit Befangenheitsanträgen gegen gleich zwei Richter des Zweiten Senats gescheitert. Er bezweifelte die Unvoreingenommenheit von Peter Müller und Peter Huber, weil beide sich in ihrer Zeit als aktive Politiker mehrfach ablehnend über die Partei geäußert hätten. Huber habe sich als Innenminister in Thüringen für ein Verbot eingesetzt. Müller war Ministerpräsident des Saarlands gewesen.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht das Verfahren skeptisch. "Das ist ein ganz schwieriges Verfahren. Ob es am Ende wirklich zu einem Verbot kommt, ist aus meiner Sicht noch mit vielen Fragezeichen verbunden", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Ein Verbot hätte aus Sicht der FDP-Politikerin zudem wenig Wirkung. "Das rassistische Denken aus den Köpfen der Anhänger kriegen wir nicht durch ein Parteiverbot heraus."

(felt/dpa)
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