Bundesverfassungsgericht NPD-Verbot: Länder liefern Beweise später als geplant

Karlsruhe · Die Länder wollen die rechtsextreme NPD verbieten lassen. Doch so einfach ist das nicht. Das Bundesverfassungsgericht verlangte Nachbesserungen - für die die Länder länger brauchen als geplant.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Die Länder wollen das vom Bundesverfassungsgericht erbetene weitere Material zum NPD-Verbotsantrag bis Ende August in Karlsruhe einreichen und damit zwei Monate später als bislang geplant. Das teilte das Gericht am Freitag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit und bestätigte damit entsprechende Berichte des Berliner "Tagesspiegel" und des Magazins "Spiegel".

Im Verbotsverfahren hatte Richter Peter Müller die Länder in einem Berichterstatterschreiben dazu angeregt, ihren Sachvortrag zum aggressiven und antidemokratischen Auftreten der rechtsextremen Partei in zwei Punkten zu ergänzen. Eine Frist hatte Müller hierzu nicht gesetzt. Die Länder wollten ursprünglich bis Ende Juni liefern.

Bei dem nun nachzuliefernden Material geht es dem "Spiegel" zufolge darum, dass die Partei bei Protesten gegen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte eine "Scharnier- und Bündelungsfunktion" für andere rechtsextremistische Gruppen erfülle. Zum anderen wollen die Länder demnach belegen, dass die NPD in bestimmten Gebieten ein "Klima der Angst" erzeuge. Dazu würden derzeit betroffene Bürgermeister und zivilgesellschaftliche Gruppen befragt, heißt es im "Spiegel" unter Berufung auf einen Prozessvertreter.

Der neue Verbotsantrag war im Dezember 2013 vom Bundesrat eingereicht worden. Derzeit prüft der Zweite Senat in einem sogenannten Vorverfahren, ob der Verbotsantrag zulässig und hinreichend begründet ist. Eine vertiefte inhaltliche Prüfung findet hier nicht statt. Im Herbst will das Gericht eine erste Entscheidung über den Antrag treffen.

Im Mai waren vom Gericht geforderte weiteren Beweise der Länder zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten in Karlsruhe eingegangen. 2003 war ein erster NPD-Verbotsantrag gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

(dpa)
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