Provokation im Internet NPD richtet Webadresse mit .kz ein

Düsseldorf · Die rechtsextreme NPD hat eine Webseite mit der Länderendung .kz erstellt. Sie leitet Besucher automatisch auf die deutsche Seite "npd.de" weiter. Verantwortlich ist offenbar ein Mann aus der Spitzenriege.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Die NPD ist im Internet seit einiger Zeit unter der Adresse "npd.kz" zu erreichen. Das berichtete am Dienstag "taz.de" Allem Anschein nach handelt es sich dabei um eine bewusste Anspielung auf die Konzentrationslager im Dritten Reich. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie mit KZ abgekürzt.

Bei Internetadressen gehört die Endung .kz als sogenannte Länder-Domain zu Kasachstan. Die Verwendung ist nicht strafbar. Jedem Nutzer steht es frei, in einem anderen Land eine Domain anzumelden. Vieles spricht in diesem Fall jedoch für eine bewusste Provokation der Rechtsextremen. Andere Länderkennungen wie etwa .fr für Frankreich oder .it für Italien hat die Partei nicht reserviert.

Im Datenbanksystem "Whois" ist nachzulesen, wem eine Internet-Adresse gehört. Nach den dort hinterlegten Informationen hat der NPD-Funktionär Matthias Faust die Seite eingerichtet und sich dabei eine weitere Geschmacklosigkeit geleistet: Erstellt wurde die Website laut "Whois" am 9. November 2014, dem Jahrestag der Reichsprogromnacht.

Faust hat in der Geschichte rechtsextremer Parteien in Deutschland bereits mehrfach eine tragende Rolle gespielt. So leitete er als Vorsitzender der DVU im Jahr 2010 die Fusion mit der NPD ein, die ihn nach dem Zusammenschluss zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte. Inzwischen ist er nur noch Beisitzer im Bundesvorstand. Zudem leitet er das Parteiorgan "Deutsche Stimme".

Auch wenn die NPD rechtlich für ihre Anspielungen nicht belangt werden kann: Vor Gericht könnte die Länderkennung .kz bald doch noch eine Rolle spielen, wenn sich Verfassungsrichter im laufenden Verbotsverfahren gegen die NPD ein Bild von der Gesinnung der Partei machen wollen. Kürzlich hatte Karlsruhe die Bundesländer aufgefordert, bis zum 15. Mai weitere Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei vorzulegen.

(pst)
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