Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe: Gauck durfte NPD-Anhänger als Spinner bezeichnen

Karlsruhe · Die Klage der NPD gegen Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Bundespräsident Joachim Gauck durfte Anhänger der rechtsextremen Partei demnach als "Spinner" bezeichnen.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Rechte der NPD seien durch die Aussagen des Staatsoberhaupts im August 2013 vor Schülern nicht verletzt worden, erklärte das Gericht am Dienstag in seinem Urteil.

Gauck hatte Ende August - kurz vor der Bundestagswahl - in Berlin auf wochenlange, von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim reagiert und unter anderem von "Spinnern" gesprochen. Die NPD sah dadurch ihr vom Grundgesetz verbrieftes Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Die Richter urteilten, dass das jedoch nicht der Fall sei. Ein Bundespräsident müsse zwar das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit achten. Gauck habe mit seinen Worten aber nicht willkürlich Partei ergriffen. Seine Integrationsaufgaben habe er damit nicht "evident" vernachlässigt.

Bundespräsident Gauck hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. "Der Bundespräsident ist dankbar für die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts", sagte Staatssekretär David Gill in Karlsruhe nach einem Telefonat mit Gauck. Das Urteil habe Gaucks Auffassung bestätigt, dass er mit seinen Äußerungen die Rechte der NPD nicht verletzt habe. Der Richterspruch habe Bedeutung über den Fall hinaus.

Auch mit anderen Klagen gescheitert

Zudem scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht Klagen der NPD gegen die Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010. Die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 sowie die Wahl von Christian Wulff 2010 seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht am Dienstag.

Die Richter wiesen die Klagen des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs und zweier Landtagsabgeordneter ab. Pastörs war beide Male Mitglied der Bundesversammlung, die für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig ist.

Beide Male hatte er unter anderem erfolglos eine persönliche Vorstellung der Kandidaten und mündliche Aussprachen gefordert. Deswegen sah er seine Rechte als Versammlungsmitglied verletzt.

Die Richter urteilten, dass die Wahl des Staatsoberhaupts nach dem Grundgesetz ohne Aussprache stattfinde. "Eine Personal- oder Sachdebatte über oder mit dem Kandidaten soll gerade ausgeschlossen sein", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Rechte Pastörs' seien nicht verletzt.

(dpa/DEU)
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