Roaming, Schockfotos und Mindestlohn Das ändert sich zum 1. Mai

Berlin · Der Gesetzgeber hat neue Regelungen erlassen, die ab dem 1. Mai in Kraft treten. Für Verbraucher besonders interessant sind die Änderungen beim Telefonieren, bei den Löhnen und beim Rauchen.

Neue Schock-Fotos sollen Raucher abgewöhnen
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Neue Schock-Fotos sollen Raucher abgewöhnen

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Foto: afp, WILLIAM WEST

Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Mai im Überblick

Roaming: Die Gebühren sinken

Das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland wird deutlich günstiger. Bereits am 30. April treten EU-Vorschriften in Kraft, welche die Höhe der Roaming-Gebühren begrenzen.

Anbieter dürfen für Verbindungen im Ausland dann zusätzlich zum Heimtarif höchstens fünf Cent pro Minute bei Telefonaten sowie zwei Cent pro SMS fordern.

Bei Internetnutzung ist der Roaming-Aufschlag auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt. Hinzu kommt jeweils noch die Mehrwertsteuer.

Nachschlag beim Mindestlohn

Die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk erhalten einen höheren Mindestlohn. Er steigt am 1. Mai auf 10,70 Euro die Stunde. Die nächste Anhebung erfolgt nach Angaben der Bundesregierung ein Jahr später zum Mai 2017 auf 11 Euro.

Bis Ende März 2016 galt ein allgemeinverbindlicher Mindeststundenlohn von 10,50 Euro pro Stunde. Im März hatten die Tarifparteien beantragt, den 2015 vereinbarten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Der Mindestlohn für das Gerüstbauhandwerk gilt auch für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. Er liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto und geht diesem vor.

In Deutschland gilt seit 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Stunde. Mindestlöhne unterhalb dieser Lohnuntergrenze sind bis 31. Dezember 2016 erlaubt. Aktuell gelten in 16 Branchen Mindestlöhne.

Schockbilder auf Zigarettenpackungen

Auch in Deutschland werden künftig Schockbilder auf Zigarettenpackungen zu sehen sein. Eine entsprechende EU-Richtlinie muss bis zum 20. Mai umgesetzt werden. Die in anderen Ländern bereits üblichen Fotos etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge sollen mehr Menschen vom Rauchen abhalten.

Die Kombination aus Bildern und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" muss mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber wesentlich kleiner.

Das Gesetz enthält zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem "charakteristischen" Aroma wie Vanille oder Schokolade, das den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und deshalb vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern kann.

Meldepflicht

Wenn antibiotika-resistente Erreger nachgewiesen werden, muss dies nach Angaben der Bundesregierung ab dem 1. Mai umgehend gemeldet werden. Bisher seien die Erreger erst beim Krankheitsausbruch angezeigt worden.

Mit der neuen Regelung sollen die Gesundheitsämter Zeit gewinnen, um zielgerichtet vorgehen zu können. Außerdem gebe es eine neue Meldepflicht für sogenannte Arbo-Viren. Das sind Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden wie das Zika-Virus.

Kampf gegen illegale Ferienwohnungen

Das Zweckentfremdungsgesetz in Berlin wird verschärft: Vom 1. Mai an ist es in der Hauptstadt verboten, die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld als Ferienwohnung anzubieten. Einzelne Zimmer in der eigenen Wohnung dürfen dagegen auch weiter vermietet werden.

Darüber hinaus werden Vermittlungs-Portale wie Wimdu oder Airbnb verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Vermieter zu geben. Mit dem Gesetz will die Stadt Berlin, der die zahlreichen privaten Ferienwohnungen ein Dorn im Augen sind, etwas gegen steigende Mieten und knappen Wohnraum unternehmen.

(pst/AFP/dpa)
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