Verfassungsschutzpräsident Maaßen verteidigt Strafanzeigen gegen Netzpolitik.org

Berlin · Rund 1300 Menschen demonstrierten für Pressefreiheit und die Einstellung der Ermittlungen gegen den Blog Netzpolitik.org. Politik und Verfassungsschutz sind um Deeskalation bemüht.

 Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat die Strafanzeigen gegen "Netzpolitik.org" verteidigt.

Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat die Strafanzeigen gegen "Netzpolitik.org" verteidigt.

Foto: dpa, mut cul

Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat trotz heftiger Proteste sein Vorgehen gegen das Durchstechen geheimer Dokumente aus seinem Hause verteidigt. Ein Sprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) betonte jedoch am Sonntag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, es handele sich um Anzeigen gegen Unbekannt, nicht gegen Journalisten oder Blogger. Dem Bundesamt geht es dem Vernehmen nach vor allem darum herauszufinden, auf welchen Wegen die Informationen zu den Journalisten des Internetportals Netzpolitik.org gelangten.

Maaßen sagte der "Bild am Sonntag" (BamS): "Um die weitere Arbeitsfähigkeit meines Hauses im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sicherzustellen, war es notwendig, gegen die Herausgabe von als vertraulich oder geheim eingestuften Dokumenten des BfV juristisch vorzugehen. ... Alles Weitere ist nun eine Angelegenheit der Justiz." Dass Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen vorerst nicht vorantreiben will, wollte Maaßen nicht kommentieren.

Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) begrüßte die Aussetzung der Ermittlungen. Der "Bild"-Zeitung (Montag) sagte er: "Die Pressefreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte überhaupt und hat in vielen Fällen Vorrang. Deshalb ist es gut, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen jetzt ruhen lässt, bis alle offenen Rechtsfragen geklärt sind."

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck, betonte: "Range ist Parlament und Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig." Dieser müsse erläutern, wie er zum Vorwurf des Landesverrats statt Geheimnisverrats gekommen sei. Wenn Geheimnisträger das Dienstgeheimnis verletzten, müsse der Dienstherr dem nachgehen, gerade auch der Verfassungsschutz. Deshalb sei gegen eine Strafanzeige Maaßens gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats nichts einzuwenden. Gegen Journalisten dürfe dabei aber nicht wegen Beihilfe ermittelt werden.

Am vergangenen Donnerstag war bekanntgeworden, dass die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org eingeleitet hat. Der Generalbundesanwalt sah bei Gründer Markus Beckedahl und Autor André Meister einen Verdacht auf Landesverrat, weil sie Verfassungsschutz-Informationen veröffentlicht hatten. Netzpolitik.org beschrieb in zwei Artikeln Pläne der Behörde zum Ausbau der Internet-Überwachung und stellte dazu Auszüge aus vertraulichen Dokumenten ins Netz.

Das ist der frühere Generalbundesanwalt Harald Range
11 Bilder

Das ist der frühere Generalbundesanwalt Harald Range

11 Bilder

Die Blog-Macher hatten die Ermittlungen als "Angriff auf die Pressefreiheit an sich" bezeichnet. Um Unterstützung zu zeigen, demonstrierten am Samstag in Berlin rund 1300 Menschen - weitaus mehr als gedacht. Die Veranstalter und Betreiber des Blogs sprachen sogar von 2000 bis 3000 Teilnehmern.

Die Ermittlungen hatten scharfe, parteiübergreifende Kritik auch in Politik und Medien ausgelöst. Range sieht sich mit Rücktrittsforderungen auch aus der schwarz-roten Koalition konfrontiert. Er wolle nun zunächst ein externes Sachverständigengutachten zur Frage einholen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt, sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Die Kritik an Range richtet sich auch gegen dessen angeblich zögerliches Vorgehen in der Ausspähaffäre des amerikanischen Geheimdienstes NSA.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort