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Affäre um Netzpolitik.org Auch das Kanzleramt soll Medienberichte überprüft haben

Berlin · Nicht nur die Bundesanwaltschaft - auch das Bundeskanzleramt und das Innenministerium haben einem Bericht zufolge Medienberichte auf Geheimschutzverstöße untersuchen lassen. Ob Journalisten Strafanzeigen drohen, ist unklar.

 Einem Medienbericht zufolge haben auch das Bundeskanzleramt und das Innenministerium Medienberichte auf Geheimschutzverstöße hin untersucht.

Einem Medienbericht zufolge haben auch das Bundeskanzleramt und das Innenministerium Medienberichte auf Geheimschutzverstöße hin untersucht.

Foto: dpa, tba axs

So gab es nach " Tagesspiegel"-Informationen im Jahr 2014 zwei interne "Prüfvorgänge" der Geheimschutzbeauftragten des Kanzleramts, bei denen Journalistenquellen eine Rolle spielten. Beide hätten sich auf Presseberichte über Dokumente gestützt, die amtlich als Verschlusssachen (VS) eingestuft worden seien.

In einem Fall vom Mai 2014 sei es um nachrichtendienstliche Informationen gegangen, die von der Regierung als "geheim" eingestuft worden seien, dem zweithöchsten Geheimhaltungsgrad. In einem zweiten Verfahren vom Juni 2014 habe geheimes Material ausländischer Stellen im Mittelpunkt der Berichterstattung gestanden. Das Innenministerium habe für den Zeitraum zwei Pressegeheimschutzverstöße gemeldet, schreibt das Blatt. Die Dokumente dazu seien mit dem niedrigsten Geheimhaltungsgrad "VS - nur für den Dienstgebrauch" versehen.

Welche Inhalte und Folgen die Geheimschutzverfahren gehabt hätten, teilt die Bundesregierung nicht mit. Auch nicht, auf welche Medienberichte oder Veröffentlichungen welcher Journalisten sie sich bezögen. Dies würde zu einer "Vertiefung des Geheimschutzverstoßes" führen, heißt es.

(dpa)
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