"Nein heißt Nein" Bundestag stimmt Verschärfung des Sexualstrafrechts zu

Berlin · Sexuelle Übergriffe werden in Zukunft schärfer geahndet. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mehrheitlich einer Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen zu.

"Nein heißt Nein": Bundestag stimmt Verschärfung des Sexualstrafrechts zu
Foto: dpa, meh bsc jai ink

Demnach gilt künftig der Grundsatz "Nein heißt Nein". So werden auch Fälle als Vergewaltigung gewertet, in denen der Täter sich über den "erkennbaren Willen des Opfers" hinwegsetzt. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht dazukommen. Zugleich wird das Ausweisungsrecht für ausländische Straftäter verschärft. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen.

Das Vorhaben für eine Reform reicht lange zurück. Bereits vor rund einem Jahr hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dazu einen Entwurf vorgelegt. Nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht wurde der Entwurf noch einmal überarbeitet. So schreibt das Gesetz auch sexuelle Angriffe aus der Gruppe heraus und aufdringliches Grapschen als Straftatbestände fest. Nach dem reformierten Paragraf 177 des Strafgesetzbuches zu sexueller Nötigung und Vergewaltigung drohen Tätern bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Mit Blick auf das Aufenthaltsrecht kann eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer schnelleren Ausweisung führen.

Die Opposition befürwortete die Verschärfung grundsätzlich, kritisierte aber die Verknüpfung mit dem Aufenthaltsrecht. Es sei "schlicht unverhältnismäßig", dieses Recht erneut zu verschärfen, erklärte die Grünen-Abgeordnete Katja Keul. Sie bemängelte, dass Angriffe aus der Gruppe aufgeführt seien. Was eine solche Beteiligung bedeute, bleibe letztlich nebulös. Der alleinige Sachverhalt einer bloßen Gruppenzugehörigkeit könne nicht unter Strafe gestellt werden.

Union und SPD verteidigten die Reformen. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bezeichnete die Änderungen als Paradigmenwechsel. Zudem ratifiziere Deutschland damit endlich die Istanbuler Konvention. Darin wird festgehalten, dass "jede nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung zu bestrafen" sei.

(felt/KNA)
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