Nach gescheitertem Verbotsverfahren Politiker wollen der NPD ans Geld

Berlin · Nach dem gescheiterten Parteiverbotsverfahren wollen Politiker von Union und SPD einem Hinweis des Verfassungsgerichtes folgen und die staatliche Parteienfinanzierung überprüfen.

 Ein Teilnehmer einer NPD-Kundgebung im Mai 2016 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern).

Ein Teilnehmer einer NPD-Kundgebung im Mai 2016 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern).

Foto: dpa

Die NPD ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zwar eindeutig verfassungsfeindlich — aber von so geringer "Wirkkraft", dass der Staat mit einem Parteienverbot nicht vor ihr geschützt werden muss. Damit scheiterte der Bundesrat mit seinem vor gut drei Jahren eingereichten Verbotsantrag. Bundesländer und Bundestagsparteien wollen den Kampf gegen die NPD aber fortsetzen — möglicherweise auch über eine Reform der Parteienfinanzierung.

Ob dies sinnvoll sei, habe der Gesetzgeber zu entscheiden, erklärte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) griff den Fingerzeig des Gerichts umgehend auf. "Das werde ich jetzt sorgfältig prüfen lassen", kündigte der Minister an.

Auch SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann will eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die Anregung des Gerichtes prüfen soll. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) verwies dagegen auf Artikel 21 des Grundgesetzes, demzufolge die Parteien an der politischen Willensbildung teilnehmen. "Nach meiner Einschätzung schließt das aber nicht zwingend verfassungsfeindliche Parteien mit ein", erklärte Beuth.

Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) erklärte ebenfalls, es könne nicht sein, dass der Staat Parteien finanzieren muss, die ihn bekämpfen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) meinte, eine solcheSituation sei niemandem erklärbar.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hob unterdessen die politische Bedeutung der NPD-Entscheidung hervor. "Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich feststellt, dass das politische Konzept der NPD verfassungsfeindlich ist, der von der NPD vertretene Volksbegriff die Menschenwürde verletzt und die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung auch mit Blick auf das Demokratieprinzip missachtet", sagte Lammert unserer Redaktion.

Diese Feststellungen hätten "nicht nur juristische, sondern auch politische Bedeutung", erklärte Lammert. Zu Recht habe Karlsruhe festgestellt, dass das Grundgesetz kein Weltanschauungs- oder Gesinnungsverbot enthalte. Von einer Durchsetzungskraft der NPD könne aber bei dem "seit Jahren schwindenden politischen Einfluss, sinkenden Mitgliederzahlen, dem Verlust der letzten Landtagsmandate und der schwachen finanziellen Ausstattung" kaum die Rede sein.

Der frühere SPD-Innenminister Otto Schily dagegen kritisierte die Entscheidung. Es sei eine seltsame Logik, eine Partei erst aus dem Verkehr zu ziehen, wenn sie zu Kräften gekommen sei. "Eine Partei nach dem Muster NPD ist ein Krebsschaden der Demokratie, der beizeiten bekämpft werden muss und nicht erst, wenn er sich ausgebreitet hat", sagte Schily unserer Redaktion.

Auch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) bedauerte den Ausgang des Verfahrens und stellte zugleich klar: "Es ist kein Freibrief für die NPD und ihre Anhänger — im Gegenteil." Der Chef der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig (CDU), kündigte eine weitere Überwachung der NPD durch den Verfassungsschutz an. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einer "deutlichen Warnung an die Rädelsführer".

(may-)
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