Bundespräsident lehnt Neuwahlen ab Frank-Walter Steinmeier führt jetzt Regie

Berlin · Nach dem Aus für Jamaika rufen die Parteien nun nach Neuwahlen. Doch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lehnt das vehement ab. Und er hat die deutsche Verfassung und staatsrechtliche Expertise auf seiner Seite.

 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei seiner Ansprache an die gescheiterten Sondierer.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei seiner Ansprache an die gescheiterten Sondierer.

Foto: ap, MS

Der Bundespräsident war am Montag sehr klar: "Die Parteien dürfen die Verantwortung für Deutschland nicht einfach an die Wähler zurückgeben." Das schließt Neuwahlen als einfachste Lösung erst einmal aus. Diese sind auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich. "Es wird der Eindruck erzeugt, das Volk müsse so lange wählen, bis es passt", kritisiert der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart, der es für "unergiebig" hielte, wenn die Parteien dann auch noch mit dem gleichen Personal anträten.

Tatsächlich hat der Bundespräsident, der jetzt so mächtig ist wie selten in der deutschen Verfassungsgeschichte, das Heft des Handelns in der Hand. Er wird mit den Parteien, deren politische Programmatik Schnittmengen aufweisen, intensiv reden. Es ist durchaus möglich, dass er dabei auch der eigenen Partei, der SPD, die Leviten liest. Denn anders als die FDP haben die Sozialdemokraten noch nicht einmal ernsthaft über eine Regierungsverantwortung verhandelt. Steinmeier wird damit zum Vermittler neuer Sondierungsgespräche. Gut möglich, dass er auch den Liberalen nochmals ins Gewissen redet.

Das Staatsoberhaupt hat dabei durchaus Druckmittel in der Hand. Denn es obliegt ihm allein, ob am Ende Neuwahlen den Weg aus der Krise weisen. Lehnt Steinmeier diese Möglichkeit ab, könnte sogar eine Minderheitsregierung herauskommen. Das zeigt, dass sein Druckmittel ziemlich stark ist.

Keine eigene Machtagenda

Steinmeier ist dabei im Einklang mit dem Grundgesetz. Denn die Verfassungsväter und -mütter sahen es als Lehre aus den häufigen Neuwahlen der Weimarer Republik an, vor diesen bequemen Ausweg hohe Hürden zu stellen. Steinmeiers Aufgabe ist trotzdem gewaltig: Was der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel mit Jamaika nicht gelungen ist, muss er dann aus einer übergeordneten Position erreichen.

Anders als Merkel hat der Präsident den Vorteil, dass er über den Parteien steht. Er hat also keine eigene Machtagenda. Die Parteien könnten ihn deshalb als ehrlichen Makler wahrnehmen. Das wird den Druck auf die Parteien wie Liberale und Sozialdemokraten erhöhen, die jetzt ihr Heil eher in der Opposition suchen. Als im politischen Geschäft erfahrener Akteur kommt ihm auch zugute, dass er die Mechanismen der Koalitionsbildung in- und auswendig kennt. Er weiß, wie die Führungen ticken und wie sie das Ergebnis ihrer jeweiligen Basis verkaufen müssen.

Erst wenn dieser Weg scheitert, muss er zu den rechtlich gebotenen Konsequenzen greifen und einen Kandidaten als Kanzler vorschlagen, der die absolute Mehrheit im Bundestag mit aller Wahrscheinlichkeit verfehlt. Dann besteht nach Artikel 63 des Grundgesetzes die Möglichkeit, dass sich Merkel - auf Vorschlag des Bundespräsidenten - im Bundestag ohne gesicherte Regierungsmehrheit zur Wahl stellt.

Theoretisch könnte der Bundespräsident auch einen Sozialdemokraten oder einen Abgeordneten einer weiteren Partei vorschlagen. Bislang aber stellte - außer in der sozialliberalen Koalition von 1969 bis 1972 und zwischen 1976 und 1982 - stets die größte Fraktion den Kanzler. Dieser Tradition würde Steinmeier sicherlich weiter folgen, schon weil ein SPD-Kandidat noch weniger Aussicht auf Erfolg hätte.

Im dritten Wahlgang würde Merkel die einfache Mehrheit zur Wahl reichen. Ob sie danach tatsächlich ernannt wird, entscheidet der Bundespräsident. In den Händen von Steinmeier läge also die Entscheidung, ob Deutschland eine Minderheitsregierung bekäme. Der Bundespräsident muss im Sinne des Staatswohls entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit, dass er eine Minderheitsregierung gegen den Willen Merkels einsetzt, ist gering. In einem solchen Fall ist eher damit zu rechnen, dass er den Bundestag auflöst und es zu Neuwahlen kommt. Aber das ist eben nur der allerletzte Ausweg, den der Bundespräsident schon fast ausgeschlossen hat, um die Parteien nicht aus der Verantwortung zu entlassen.

Bislang folgten die Bundespräsidenten allerdings in ihren Entscheidungen über Neuwahlen stets dem politischen Willen der Mehrheit des Bundestages. Steinmeier wäre der erste Präsident, der davon abwiche. Umgekehrt könnte er als das Staatsoberhaupt in die Geschichte eingehen, das dem Inhalt der Verfassung wieder zu alter Stärke verholfen und den Weg zur Neuwahl nochmals erschwert hätte.

"Die Bürger haben die große Koalition abgewählt"

Wissenschaftler halten eine Minderheitsregierung für gar nicht so schlecht. Politologe Karl-Rudolf Korte hat das rot-grüne Beispiel in Nordrhein-Westfalen (2010-2012) unter dem Schlagwort "Neue Formeln zur Macht" zusammengefasst. "Eine Minderheitsregierung könnte einen Beitrag zur politischen Streitkultur und zur Revitalisierung der parlamentarischen Diskussion leisten", ist Rechtsprofessor Degenhart überzeugt. Der sieht anders als Steinmeier auch nicht die Liberalen und Sozialdemokraten in der Pflicht, sich an einer Mehrheitsregierung zu beteiligen.

"Die FDP kommt ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung nach, wenn sie feststellt, dass ihre Wahlziele in einer Jamaika-Koalition nicht erreicht werden können", meint der Leipziger Staatsrechtler. Auch der frühere FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch, der gerne von der liberalen Parteidoktrin abweicht, gibt seiner Partei keine Schuld für das Ende der Sondierungen. "Die fehlende Einigung bei der Zuwanderungsfrage ist der Unbeweglichkeit der Union zu verdanken", meint er. Die Liberalen hätten es als sinnlos angesehen, trotz ausgemachter Zeitbegrenzungen immer weiter zu verhandeln.

Muss also die SPD wieder ihre staatstragende Rolle spielen? Der einstimmige Beschluss des Vorstands, nicht in Koalitionsverhandlungen einzusteigen, spricht eine andere Sprache. Für den Staatsrechtler Degenhart ist das in Ordnung: "Die Bürger haben die große Koalition abgewählt."

(kes / qua)
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