Nach Ausschreitungen in Clausnitz Kriminalbeamte wollen schnellere Strafverfahren

Berlin · Im Kampf gegen rechte Hetze und Gewalttaten soll es künftig zügiger zu Urteilen kommen. Juristen halten dagegen.

Von Clausnitz bis Heidenau – Gewalt und Fremdenfeindlichkeit in Sachsen
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Foto: dpa, fpt

Nach den Ausschreitungen gegen Flüchtlinge im sächsischen Dorf Clausnitz und dem Brand eines Flüchtlingsheims im ebenfalls sächsischen Bautzen haben Sicherheitsbehörden schnellere Strafverfahren gefordert.

Im Kampf gegen Rechtsradikalismus brauche es eine "schnellere Reaktion der Justiz", hieß es vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Dessen Vize-Vorsitzender Michael Böhl sagte unserer Redaktion: "Einer Tat wie Landfriedensbruch muss eine Strafe auf den Fuß folgen."

Vorbild könne das Berliner Modell sein, wonach jugendliche Intensivtäter schnell abgeurteilt und auch bestraft werden. Auch bei den Rechtsextremen gebe es Intensivtäter, die von einem Ort zum anderen reisten, um dort Krawall zu machen. "Für solche Schnellverfahren müsste die Justiz eigene Kammern oder Bereiche abstellen, die sich dann nur mit diesen Taten befassen", sagte Böhl.

Ein pöbelnder Mob von rund 100 Personen hatte am Donnerstag in Clausnitz etwa 20 Flüchtlinge daran gehindert, den Bus zu verlassen, mit dem sie in das Dorf gebracht worden waren. Und nach dem Brand in Bautzen berichteten Einsatzkräfte, von teilweise betrunkenen Menschen bei den Löscharbeiten behindert worden zu sein. Bundesweit hatte es Empörung über die beiden Vorfälle gegeben.

Für den Vorschlag der Kriminalbeamten haben führende Juristen jedoch nichts übrig. "Schnellverfahren gegen rechte Gewalttäter oder Brandstifter sind aus mehreren Gründen schlicht nicht machbar", sagte Andrea Titz, Richterin am Oberlandesgericht München und stellvertretende Chefin des Deutschen Richterbundes, unserer Redaktion. Voraussetzungen für solche Verfahren seien ein einfach gelagerter Sachverhalt und eine klare Beweislage.

Das setzte geständige Täter voraus oder überschaubare, sichere Beweismittel, die für eine schnelle Verhandlung sofort verfügbar sind. Und diese kämen in der Regel nur in Betracht, wenn es um die Verhängung niedriger Strafen geht. "Wenn es um schwere Brandstiftung, schwerwiegende Gewalttaten gegen andere Menschen oder sogar versuchten Mord geht, setzt das umfangreiche Ermittlungen mit zahlreichen Zeugenvernehmungen und vielen anderen Ermittlungsschritten voraus", sagt Titz.

Ein rechtsstaatliches Verfahren könne bei so umfangreichen Ermittlungen nicht innerhalb der kurzen Fristen eines Schnellverfahrens geführt werden. "Auch die Justiz ist daran interessiert, rechte Gewalttaten schnell abzuurteilen", betonte Titz. "Aber die politische Forderung nach Schnellverfahren, wie sie gegen Fußballfans, Ladendiebe oder unerlaubt Eingereiste üblich sind, ist rechtlich nicht tragfähig."

Unterdessen beschäftigte sich der Innenausschuss des Bundestages gestern ebenfalls kurz mit den Vorkommnissen in Sachsen. In der Sitzung ging es aber vor allem um die Stellungnahmen von Sachverständigen zu den geplanten Vereinfachungen zur Ausweisung straffällig gewordener Ausländer. Auch das Asylpaket II stand auf der Tagesordnung. Während kommunale Spitzenverbände die geplanten Verschärfungen begrüßen, fürchten Hilfsorganisationen eine "Erosion rechtsstaatlicher Standards".

(jd/qua)
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