Mordparagraf soll reformiert werden CSU streitet mit Grünen und SPD um "lebenslange Haft"

Berlin · Die geplante Reform des Mordparagrafen entwickelt sich zu einem Streit zwischen Befürwortern und Gegnern von "Lebenslänglich".

Das ist Heiko Maas
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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Bayern will unbedingt verhindern, dass Mord in Zukunft nicht mehr automatisch mit lebenslanger Haft bestraft wird. Die Grünen halten dagegen die lebenslange Freiheitsstrafe generell für verzichtbar.

Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kürzlich vorgelegte Entwurf für eine Reform der Tötungsdelikte hält zwar an der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag fest. Wer wegen Mordes verurteilt wird, soll dafür aber in Zukunft nicht mehr unbedingt "Lebenslänglich" erhalten.

Der Entwurf sieht, wenn "besondere Umstände" das Unrecht oder die Schuld erheblich mindern, eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. So ein Umstand kann zum Beispiel der Versuch sein, "sich oder einen ihm nahe stehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage zu befreien". Damit sollen Richter mehr Spielraum im Umgang mit sogenannten "Haustyrannen-Fällen" erhalten - wenn etwa eine über Jahre immer wieder misshandelte Frau aus Angst ihren körperlich überlegenen Mann im Schlaf ermordet.

CSU stellt sich quer

"Ich werde mich mit aller Kraft dagegen stemmen, dass bei einer in Grunde überflüssigen Reform die absolute Strafandrohung "lebenslang" für Mord zur Disposition gestellt wird", sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. An dieser "Leitwährung" des deutschen Strafrechts dürfe nicht gerüttelt werden. Er habe auch nicht den Eindruck, dass es viele Richter gebe, die sich eine Reform des "Mordparagrafen" wünschten.

Die Grünen-Rechtspolitikerin Renate Künast findet die Richtung, die Maas mit seinem Entwurf einschlägt, dagegen richtig. Sie wünscht sich aber eine umfassendere Reform der Regelungen zum Mord, die aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages sagte, die lebenslange Strafe habe vor allem mit Macht zu tun, aber kaum mit der tatsächlichen Sicherheit der Bürger. "Sie ist eher ein symbolisches Zugeständnis an die Emotionen der Menschen", erklärte Künast. Eine Alternative wäre zum Beispiel eine Erhöhung der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe von derzeit 15 auf maximal 20 oder 25 Jahre, "mit Aussetzungsmöglichkeiten ab einer bestimmten Verbüßungsdauer".

Anwälte unterstützen Maas

Der Deutsche Anwaltverein stellte sich generell hinter die Pläne des Bundesjustizministeriums. Er hätte sich aber zusätzlich eine Abkehr von den sogenannten Mordmerkmalen gewünscht. Dazu gehören beispielsweise "Grausamkeit", "Mordlust" oder "Habgier".

Den Abschlussbericht der Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte finden Sie hier.

(dpa)
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