Keine weiteren Sonderregelungen bei Praxisgebühr geplant Ministerin beharrt auf Ausnahmeregelung für Pille

Berlin (rpo). Wer sich die Pille verschreiben lassen will, soll keine Praxisgebühr zahlen müssen. Trotz wachsender Kritik beharrt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf dieser Ausnahmeregelung. Weitere Sonderfälle solle es aber nicht geben.

Dies sei auch mit der Union so abgesprochen, sagte Schmidt am Dienstag in Berlin. CDU-Gesundheitsexperte Andreas Storm bestritt dies. Mit dem Gebührenerlass bei Folgerezepten für die Pille sei weiteren Ausnahmen Tür und Tor geöffnet, sagte er der "Bild"-Zeitung (Dienstagausgabe).

SPD-Gesundheitsexperte Klaus Kirschner forderte in der "Frankfurter Rundschau" (Dienstagausgabe), auch bei langwierigen Asthma- und Schilddrüsenbehandlungen für Folgerezepte keine Praxisgebühr zu verlangen. Dafür könnten seiner Meinung nach keine zehn Euro fällig werden.

Schmidt will aber keine weiteren Ausnahmen bei der Praxisgebühr zulassen. Bei der Konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzteschaft, Kassen und Patientenvertretern sagte sie, die Anti-Baby-Pille sei ein Sonderfall, da die Kassen die Kosten nicht erstatten.

Bei dem Preis für eine Dreimonatspackung könnte den Frauen nicht noch die Praxisgebühr von zehn Euro zugemutet werden, wenn sie ein Folgerezept abholen wollten. Auch bei anderen Medikamenten sei man im Gespräch. Allerdings sollte das Erlassen der Gebühr dann nicht gesetzlich regelt werden.

Der Ausschuss soll noch strittige Fragen bei der am 1. Januar in Kraft getretenen Gesundheitsreform klären. Unklar ist unter anderem, wer als chronisch krank gilt und nach dem neuen Gesetz nur maximal ein Prozent seines Bruttoverdienstes für Medikamente und Arztbehandlungen selbst aufbringen muss.

Offen ist auch die Frage, in welchen Fällen die Fahrt zur Arztpraxis doch von der Kasse erstattet wird. Auch die Erstattung bestimmter, nicht verschreibungspflichtiger Medikamente steht noch in der Diskussion. Ebenso wird noch um die Frage verhandelt, ob jeder Notfallpatient zehn Euro Gebühr zahlen muss. Am Donnerstag wollen Kassenchefs und Ärztevertreter darüber weitere Gespräche im Gesundheitsministerium führen.

Keine zehn Euro bei "planbaren Notfällen"

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schlug vor, dass bei "planbaren Notfällen" keine Praxisgebühr anfallen soll. Wenn von vornherein feststehe, dass ein Patient den Notdienst aufsuchen müsse, weil etwa ein Verbandwechsel am Wochenende notwendig sei, sollten die zehn Euro nicht fällig werden. Ministerin Schmidt schloss sich diesem Vorschlag an.

Der Sozialverband Deutschland kritisierte, dass Übergangsregelungen für die Kostenübernahme bei der Versorgung chronisch kranker Menschen fehlten. Der Verband berichtete von verzweifelten Anrufen schwer kranker Menschen, die das Geld für Arzneimittel und für Taxifahrten zum Arzt nicht aufbringen könnten.

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