Analyse Mehr Wettbewerb beim Ökostrom

Berlin · Am Dienstag berät die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten die Reform des Ökostrom-Gesetzes. Das tut not: Die Energiewende ist zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht. Sie ist teuer, sozial ungerecht und belastet sogar das Klima.

Diese Arten der Stromerzeugung gibt es
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Die deutsche Politik hat es gut gemeint: Damit Deutschland Vorreiter beim Klimaschutz wird, schuf die Bundesregierung im Jahr 2000 das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG). Deutschland sollte zeigen, dass auch eine Industrienation grün produzieren kann. Doch was gut gedacht war, wurde schlecht gemacht: Um den grünen Strom zu fördern, sagte der Staat den Produzenten nicht nur feste Preise zu, sondern versprach ihnen auch, jede Kilowattstunde Strom abzunehmen. Das führte zu einem unkontrolliertem Zuwachs. Heute kommen bereits 30 Prozent des deutschen Stroms aus Sonne, Wind, Wasserkraft und Biomasse. Bis 2025 sollen es höchstens 40 bis 45 Prozent werden. Doch das Risiko ist groß, dass der Ökostrom-Anteil stärker steigt.

Überangebot an Ökostrom

Und das wird in vielerlei Hinsicht ein Problem: Das deutsche Stromnetz ist für so viel Grün noch nicht gerüstet. Durch das Überangebot an Ökostrom ist der Börsenstrompreis von 60 auf 20 Euro je Megawattstunde gefallen und hat RWE, Eon und vielen Stadtwerken das Geschäftsmodell zerstört. Zugleich müssen Verbraucher immer mehr EEG-Umlage zahlen, aus der die Differenz zwischen (fallendem) Börsenstrompreis und fester Einspeisevergütung finanziert wird. Das wiederum führt zu sozialen Schräglagen: Derzeit finanzieren Rentner und Hartz-IV-Empfänger die Solardächer der Gutverdiener.

Vier Mal ist das EEG bereits reformiert worden. Heute trifft sich die Kanzlerin, um mit den 16 Ministerpräsidenten über Reformversuch Nummer fünf zu sprechen. Ziel: Die Ökostrom-Erzeugung soll marktwirtschaftlicher organisiert werden, um die gröbsten Fehler zu beseitigen. Doch die Länder-Chefs achten genau darauf, dass ihre jeweils heimische Öko-Industrie nicht zu kurz kommt. Entsprechend wird gefeilscht. Heute werde noch keine endgültige Einigung erwartet, hieß es gestern im CDU-Präsidium. Die Reform soll aber Januar 2017 in Kraft treten.

Ausschreibung Ökostrom Die Reform zielt darauf ab, das System der starren Vergütung auf Ausschreibungen umzustellen. Bisher erhalten Wind- oder Solaranlagen-Betreiber einen für 20 Jahre garantierten festen Satz für jede Kilowattstunde Strom. Finanziert wird dieser aus der EEG-Umlage, die die Stromkunden zahlen. Die Umlage ist seit 2000 stark gestiegen auf nun 6,35 Cent je Kilowattstunde. Ab 2017 sollen nun die Ökostrommengen ausgeschrieben werden. Dadurch lässt sich der regionale Zubau besser steuern. Wichtig ist vor allem, ihn an den Netzausbau anzupassen. Denn dieser hinkt fast überall hinterher, so dass immer wieder Überlastungen drohen und Kraftwerke vom Netz genommen werden müssen. Zudem müssen die Stromanbieter Schwankungen im Netz durch teure andere Maßnahmen ausgleichen, was den Strompreis weiter erhöht.

Deckelung der Windkraft Umstritten ist vor allem die Ausschreibungsmenge für Windkraft an Land: Der Bund will sie auf 2500 Megawatt pro Jahr deckeln, was nur etwa der Hälfte des bisherigen Zubaus entspricht. Weil die norddeutschen Länder gerne mehr hätten, steht die Ausschreibungsmenge im Bund-Länder-Beschluss-Papier für heute noch in eckigen Klammern. Das heißt: Hier gibt es noch Streit.

Noch härter wird um eine einmalige Kürzung der Förderung gefeilscht. Damit es in der Zeit, bis die Ausschreibungen greifen, nicht zu Vorzieheffekten kommt, wird die Vergütung zum 1. April 2017 einmalig um fünf Prozent gesenkt. Ursprünglich hatte die Bundesregierung sie sogar um 7,5 Prozent kürzen wollen. Den Ländern in der Mitte Deutschlands war das aber zu viel. "Die ursprünglich geplante Sonderdegression von 7,5 Prozent hätte massive negative Auswirkungen und gravierende Nachteile für den weiteren Ausbau der Windenergie in unserem Land", sagte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD). Eine stärkere Senkung würde Windparks in Ländern unwirtschaftlich machen, wo der Wind nicht so stark weht.

Netzausbau Der neuralgische Punkt der Energiewende ist der Netzausbau. Bislang wurden die Industriezentren im Süden von den nahen Atomkraftwerken beliefert. Deren Zeit läuft aber 2022 ab. Zugleich wird Windstrom immer wichtiger. Um ihn von der Küste in den Süden zu bringen, sind Stromautobahnen nötig. "Für den Erfolg der Energiewende ist der Ausbau der Netze von zentraler Bedeutung. Bund und Länder bekennen sich zu einem beschleunigten Ausbau der Netze", heißt es im Beschluss-Papier. Offen bleibt weiter, wo die Trassen verlaufen und wie viele Kabel unter die Erde gehen. Darauf drängt Bayern. Je mehr Erdkabel kommen, desto teurer wird es - und zwar für alle Stromkunden. Um den Windkraft- mit dem Netzausbau zu verzahnen, will die Regierung Gebiete mit Netzengpässen definieren, in denen der Zubau auf eine Höchstmenge begrenzt werden soll.

Eigenstromerzeugung Viele Konzerne sind von der Zahlung der Ökostrom-Umlage befreit. Das soll auch so bleiben: Stromintensive Unternehmen wie Alu- und Stahlhütten bleiben von der Ökostrom-Umlage ebenso befreit wie solche, die Strom für sich selbst erzeugen. Dazu zählen RWE und Vattenfall, die Strom für ihre Tagebau-Bagger produzieren, oder Evonik, Lanxess und Covestro, die für ihre Chemieanlagen viel Strom brauchen. Bei der EEG-Novelle müsse aus industriepolitischer Sicht sichergestellt werden, dass bestehende Eigenstrom-Erzeugungsanlagen auch über 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden, heißt es in dem Papier. Es geht um viel Geld: Würde die Befreiung fallen, wäre allein für die drei Niederrheinwerke von Lanxess jährlich ein zweistelliger Millionenbetrag fällig. Im dem Maße, in dem die Industrie entlastet bleibt, bleiben allerdings auch die "normalen" Stromkunden belastet.

Entsprechend fällt das Zeugnis aus, das der wissenschaftlicher Berater der Bundesregierung, Georg Erdmann, der EEG-Reform ausstellt: Sie sei Stückwerk und reiche nicht, um Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

(mar)
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