Interne Mails Generäle fliegen offenbar unerlaubt mit der Flugbereitschaft

Berlin · Deutsche Generäle nutzen einem Medienbericht zufolge die Flugbereitschaft der Bundeswehr für Dienstreisen, obwohl sie dazu grundsätzlich nicht berechtigt sind. Mit einem Trick sollen sie das Verteidigungsministerium umgangen haben.

 Ein Flugzeug vom Typ Bombardier Global 5000 der Flugbereitschaft der Bundeswehr (Archivbild).

Ein Flugzeug vom Typ Bombardier Global 5000 der Flugbereitschaft der Bundeswehr (Archivbild).

Foto: dpa

Unter Berufung auf interne E-Mails der Flugbereitschaft berichtet die "Waz", diese Flüge würden als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet, um das für die Genehmigungen zuständige Verteidigungsministerium zu umgehen.

Die Regierungsmaschinen der am Flughafen Köln/Bonn beheimateten Flugbereitschaft stehen dem sogenannten politischen und parlamentarischen Bereich zur Verfügung, also zum Beispiel dem Bundespräsidenten und Mitgliedern der Bundesregierung. Generäle der Bundeswehr gehören nicht zu den Anfrageberechtigten.

Das Verteidigungsministerium listete auf Anfrage der Funke Mediengruppe insgesamt 22 Aus- und Weiterbildungsflüge zwischen August 2015 und Juli 2017 auf, bei denen Generäle an Bord waren. Eine Ministeriumssprecherin wird mit der Aussage zitiert, dass bei Aus- und Weiterbildungsflügen "grundsätzlich im Rahmen freier Kapazitäten die Möglichkeit des dienstlich veranlassten Mitfluges von Bundeswehrangehörigen (z.B. bei Dienstreisen)" bestehe.

Den Zeitungen liegen dem Bericht zufolge aber Unterlagen vor, wonach es teilweise andersherum geplant wurde: Generäle hätten Dienstreisen geplant, für die dann "Trainingsflüge" beantragt wurden - anstatt Linienflüge dafür zu buchen. Auf diese Weise seien die nötigen Genehmigungen des Verteidigungsministerium umgangen worden.

(oko)
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