Mindestlohn Alleinerziehende brauchen oft ergänzende Sozialleistungen

Berlin · Ein Vollzeitjob mit Mindestlohn reicht für viele Arbeitnehmer nicht aus, um Lebenshaltungs- und Wohnkosten zu decken. Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken hervorgeht.

 Trotz des Mindestlohns brauchen viele Arbeitnehmer in Vollzeit ergänzende Sozialleistungen.

Trotz des Mindestlohns brauchen viele Arbeitnehmer in Vollzeit ergänzende Sozialleistungen.

Foto: dpa, Stephanie Pilick

Beim aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro und 37,7 Stunden Arbeit pro Woche ergibt sich ein Bruttoeinkommen von 1444 Euro. Unter Berücksichtigung von Steuern, Abgaben, Freibeträgen und Lebenshaltung bleiben einer Alleinerziehenden noch 339 Euro für die Kosten von Wohnung und Heizung. Das reicht in der Regel nicht. Bei 87 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender mit einem Kind liegen die von den Behörden anerkannten Wohnkosten höher, wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht.

"Wer für Mindestlohn Vollzeit arbeitet, kann aus eigener Arbeit die grundlegendsten Bedürfnisse wie ein Dach über dem Kopf nicht bezahlen", kritisierte der Vize-Fraktionschef der Linken im Bundestag, Klaus Ernst. Er forderte einen "Mindestlohn von zwölf Euro, um den Niedriglohnsektor in Deutschland einzudämmen, um arbeitende Menschen aus Transferleistungen herauszuholen und ihnen eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu ermöglichen".

Selbst für Singles in Vollzeittätigkeit, die nur den Mindestlohn erhalten, ist es mitunter schwierig, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Bei einem Bruttoeinkommen von 1444 Euro bleiben ihnen 368 Euro für das Wohnen und Heizen. Bei 39 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Alleinstehender erkennen die Behörden höhere Wohnkosten an. Flächendeckend ist dies in Hessen, Berlin und Hamburg der Fall. Auch in Düsseldorf, im Kreis Neuss, in Bonn, Köln, Münster, Darmstadt, Frankfurt/Main, Wiesbaden und Mainz liegen die Wohnkosten so hoch, dass Vollzeit arbeitende Singles mit Mindestlohn auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind.

Insgesamt leben nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland 1,18 Millionen Menschen, die ergänzende Leistungen für Erwerbstätige benötigen. Darunter fallen auch jene, die nur in Teilzeit beschäftigt sind. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind rund 1,4 Millionen Arbeitsverhältnisse derzeit vom Mindestlohn ausgenommen.

(qua)
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