Lebensleistungsrente Neue Rente für Geringverdiener

Berlin · Im Streit um die Lebensleistungsrente, die vor Altersarmut schützen soll, hat die Union eingelenkt. Denn die neue Regelung ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Am Gesetzentwurf wird gearbeitet.

 An dem neuen Gesetzentwurf wird bereits gearbeitet.

An dem neuen Gesetzentwurf wird bereits gearbeitet.

Foto: dpa

Die große Koalition will voraussichtlich doch noch eine Rente einführen, die Geringverdienern zugutekommt. Nach dem kräftigen Werben der SPD für die "solidarische Lebensleistungsrente" hat nun auch Unionsfraktionschef Volker Kauder Aufgeschlossenheit signalisiert. "Wir werden etwas für die Rentner tun müssen, die sehr geringe Renten beziehen und nur sehr schwer ihren Lebensunterhalt bestreiten können", sagte Kauder dem "Tagesspiegel".

Die Lebensleistungsrente ist keine neue Idee. Die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte sich vehement dafür eingesetzt. Ihr Konzept scheiterte damals am Veto des Koalitionspartners FDP. Union und SPD haben die Rente für Geringverdiener in den Koalitionsvertrag aufgenommen und etliche Rahmenpunkte des damaligen Konzepts übernommen.

Übergangszeit bis 2023

Dem Koalitionsvertrag zufolge soll Arbeitnehmern mit 40 Beitragsjahren, die dennoch im Alter unter Sozialhilfe-Niveau liegen, die Rente aufgestockt werden. Für eine Übergangszeit bis 2023 sollen sogar 35 Beitragsjahre ausreichen.

In den vergangenen Tagen entbrannte ein Streit in der großen Koalition um die Lebensleistungsrente, nachdem SPD-Chef Sigmar Gabriel sie im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise in die Debatte eingebracht hatte. Nach Kritik von derUnion sprang ihm Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Seite und erklärte, Union und SPD hätten klar vereinbart, die solidarische Lebensleistungsrente bis 2017 gemeinsam umzusetzen. "Wir arbeiten daran und werden noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag vorlegen." Nun lenkte auch Unionsfraktionschef Kauder ein. Die Lebensleistungsrente sei im Koalitionsvertrag vereinbart und müsse auch angegangen werden, sagte er.

Finanzierung ein Problem?

Die Finanzierung allerdings könnte hakelig werden. Die Rentenkasse, die bereits durch die milliardenschweren Reformen zur Mütterrente und zur Rente ab 63 in dieser Wahlperiode erheblich belastet wurde, soll nicht noch einmal strapaziert werden.

"Die Finanzierung der Lebensleistungsrente muss in jedem Fall über Steuermittel erfolgen", sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Dies sei notwendig bei Leistungen, die nicht auf Vorleistungen der Versicherten beruhen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen wie beispielsweise der Armutsvermeidung dienten.

Auch der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß (CDU), besteht auf einer Steuerfinanzierung der Lebensleistungsrente. "Wir erwarten von Arbeitsministerin Nahles einen Gesetzentwurf mit einem tragfähigen Finanzkonzept", sagte Weiß unserer Redaktion. "Es muss klar sein, dass die Lebensleistungsrente nicht aus Mitteln der Rentenversicherung finanziert wird." Diese Mittel dürften nicht zweckentfremdet werden. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg, zeigte sich allerdings skeptisch und verwies darauf, dass die Einführung einer Lebensleistungsrente unter Finanzierungsvorbehalt stehe.

Ohne weiteren Bundeszuschuss geht es nicht

Der Gesetzentwurf aus dem Jahr 2012 sah vor, dass die Kosten für die Lebensleistungsrente in den ersten fünf Jahren von 50 Millionen auf 600 Millionen Euro gestiegen wären. 2030 hätten sie dann über drei Milliarden Euro gelegen. Mit dieser Größenordnung ist mindestens auch heute zu rechnen. Mit der Lebensleistungsrente müsste der Staat weniger Grundsicherung im Alter finanzieren. Die frei werdenden Mittel könnten die neue Rente mitfinanzieren. Ohne weiteren Bundeszuschuss geht es aber nicht.

(qua)
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