Sponsoring-Affären Lammert: Aktivitäten mit Parteiengesetz vereinbar

Berlin/Düsseldorf (RPO). Die Sponsoring-Aktivitäten der CDU-Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie der Sachsen-SPD verstoßen nicht gegen das Parteiengesetz. "In keinem der angesprochenen Fälle haben sich Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz konkretisiert", sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am Donnerstag in Berlin.

Die Bundestagsverwaltung habe die Fälle eingehend geprüft. "Die rechtliche Prüfung ergab, dass sich die vereinbarten und erbrachten Gegenleistungen der angesprochenen Parteiverbände in einem parteiengesetzlich nicht zu beanstandenden Rahmen gehalten haben", sagte Lammert.

Auch die umstrittenen Angebote von Gesprächskontakten mit Spitzenpolitikern im Gegenzug für Sponsoring hätten sich in den untersuchten Fällen "als Teil der üblicherweise, typischerweise bei solchen Sponsoring-Verträgen verabredeten öffentlichkeits- und werbewirksamen Gegenleistungen" herausgestellt, sagte Lammert. Er stellte jedoch auch klar, dass die rechtliche und politische Bewertung der Vorgänge streng voneinander getrennt werden müssten.

Auf die Frage, ob es sich bei dem Ergebnis der Prüfung um einen Freispruch für den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) handle, sagte Lammert: "Von einem Freispruch kann überhaupt keine Rede sein, weil wir auch keine Verurteilung vorzunehmen haben. Ich bleibe bei der politischen Beurteilung, die ich damals vorgetragen habe: Ich finde die inkriminierten Vorgänge selten dämlich."

"Sorgfältige Diskussion dringend erwünscht"

Der Bundestagspräsident regte eine Debatte über den Umgang mit Sponsoring-Aktivitäten in der Politik an. Beim Parteiensponsoring handle es sich um ein "rechtlich nicht vermessenes Gelände". "Unter Berücksichtigung dieser konkreten, jetzt diskutierten Sachverhalte scheint mir eine sorgfältige Diskussion der damit verbundenen offenen Fragen nicht nur zulässig, sondern dringend erwünscht", sagte Lammert. Dies werde jedoch eher nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai gelingen als davor. Zugleich warnte Lammert davor, das Ergebnis einer solchen Debatte vorwegzunehmen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, warf Lammert vor, das Gesetz falsch angewendet zu haben. Die um 6000 Euro erhöhte Standmiete für ein Gespräch mit Rüttgers sei kein zulässiger Gegenstand eines Sponsoring-Vertrags.

Es handle sich in Wirklichkeit "um eine verdeckte Parteispende". Spenden, die erkennbar in Erwartung eines bestimmten politischen Vorteils gewährt werden, seien jedoch verboten. Zusätzlich habe die NRW-CDU diese "Spende" nicht verbucht. "Dies ist ein doppelter Verstoß gegen das Parteiengesetz", sagte Oppermann.

Erklärung Lammerts nicht nachvollziehbar

Der Generalsekretär der NRW-SPD, Michael Groschek, bezeichnete die Erklärung Lammerts als nicht nachvollziehbar. Das "Miet-Rüttgers-Angebot der NRW-CDU" habe dem Ansehen der Politik insgesamt geschadet, sagte Groschek. Der Ministerpräsident und die CDU hätten den Eindruck entstehen lassen, dass Politik käuflich ist.

Der nordrhein-westfälische CDU-Generalsekretär Andreas Krautscheid zeigte sich erfreut und erleichtert über die Entscheidung Lammerts. Es habe sich erwiesen, dass der Vorwurf der Käuflichkeit gegenüber der CDU nicht berechtigt gewesen sei, sagte Krautscheid dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagausgabe). Allerdings räumte der Generalsekretär ein, dass einzelne Briefe an Sponsoren einen falschen Eindruck erweckt hätten.

(DDP/nbe)
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