Länderfinanzausgleich Bund und Länder besiegeln neuen Finanzpakt

Berlin · Es ist ein weitreichendes Paket, was Bund und Länder nach zähen Verhandlungen schnüren. Die Länder können für sich reklamieren, sich mit ihrem Modell für den künftigen Finanzausgleich im Kern durchgesetzt zu haben. Der Bund bekommt aber Gegenleistungen.

 Angela Merkel

Angela Merkel

Foto: ap, MS

Das am Freitag von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den 16 Ministerpräsidenten nach zähen Schlussverhandlungen in Berlin vereinbarte Paket sieht jährlich leicht steigende Hilfen des Bundes vor, aber auch mehr Kompetenzen für den Bund. Die Klagen der Geberländer gegen den Finanzausgleich wären so vom Tisch, hieß es.

Der Kompromiss basiert im Wesentlichen auf dem Ländermodell, das eine radikale Neuordnung vorsieht. Der Bund soll ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,524 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen überweisen. Die Länder hatten knapp 9,7 Milliarden Euro gefordert.

Sie konnten sich auch mit der Forderung nach jährlich steigenden Ausgleichszahlungen des Bundes durchsetzen. Allerdings wird diese Dynamisierung deutlich begrenzt. Von den gut 9,52 Milliarden Euro sollen nur 1,4 Milliarden Euro an das steigende Aufkommen aus der Umsatzsteuer angepasst werden, der restliche Betrag ist fest.

Neuer Finanzausgleich soll bis 2030 gelten

Diese Dynamisierung war einer der strittigsten Punkte. Der Bund wollte ursprünglich nur einen Festbetrag von jährlich 8,5 Milliarden Euro pro Jahr zahlen — ohne eine jährlich steigende Kompensation. Die von den Ländern geforderte Dynamisierung bei der Verteilung der Umsatzsteuer fällt geringer aus, die Lasten für den Bund nehmen also weniger stark zu. Der Bund rang den Ländern zudem Kompetenzen ab.

So soll es eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes geben, die Investitionen ins Fernstraßennetz in einer Hand bündeln und Reibungsverluste beseitigen soll. Details müssen noch geklärt werden.

Bisher gibt der Bund das Geld. Fürs Planen, Bauen und Erhalt sind aber die Länder zuständig. Der Bund soll auch bei der Digitalisierung stärker mitmischen können, die Steuerverwaltung soll optimiert werden. Der gemeinsame Stabilitätsrat zur Überwachung der Haushalte soll gestärkt, die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes sollen erweitert werden bei der Verwendung von Bundesmitteln in den Ländern. Der Unterhaltsvorschuss soll auch neu geregelt werden.

"Das ist ein guter Tag für den deutschen Föderalismus"

Der neue Finanzausgleich soll zunächst bis zum Jahre 2030 gelten. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen mussten neu geregelt werden, weil der bisherige Länderfinanzausgleich und der "Solidarpakt II" im Jahr 2019 auslaufen. Gegen das System hatten auch Geberländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen geklagt. Zehn Jahre nach der letzten Föderalismusreform werden nun die Finanzbeziehungen neu geordnet.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer sagte mit Blick auf Länderfront: "Das war eine starke Verhandlungsmacht." Er sei sehr zufrieden, sagte der CSU-Chef. Dies sei der wichtigste Erfolg für Bayern in seiner gesamten Laufbahn. Das mit Abstand größte Geberland muss nach eigenen Angaben künftig 1,35 Milliarden Euro weniger an schwache Länder zahlen. Länder mit unverschuldet hohen Altlasten wie das Saarland und Bremen bekämen Zinshilfen. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte: "Das ist ein guter Tag für den deutschen Föderalismus". Auch die ostdeutschen Länder erhielten gute Entwicklungsmöglichkeiten.

(felt/dpa)
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