Bund-Länder-Finanzen 16 Sieger, zwei Verlierer: Bund und Steuerzahler

Meinung · Durch die Bund-Länder-Finanzreform sollte kein Land schlechter gestellt werden, die reichen Geberländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg jedoch spürbar entlastet werden. Auflösen ließ sich das Dilemma nur zu Lasten eines Dritten – des Bundes. Der zahlt den Ländern nun eine etwas höhere Summe, als er eigentlich wollte.

 Vergessen wurde bei dieser Einigung auch der Steuerzahler, kommentiert unsere Autorin.

Vergessen wurde bei dieser Einigung auch der Steuerzahler, kommentiert unsere Autorin.

Foto: dpa, nie gfh

Durch die Bund-Länder-Finanzreform sollte kein Land schlechter gestellt werden, die reichen Geberländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg jedoch spürbar entlastet werden. Auflösen ließ sich das Dilemma nur zu Lasten eines Dritten — des Bundes. Der zahlt den Ländern nun eine etwas höhere Summe, als er eigentlich wollte.

Aber darauf kommt es gar nicht an. Das eigentliche Problem der gefundenen Lösung, die in den Ländern im Moment nur Sieger kennt, ist ein anderes: Die Reform verbessert nicht die Strukturen des ökonomisch ineffizienten Länderfinanzausgleichs.

Künftig werden finanzschwächere Länder noch viel stärker als bisher am Tropf des Bundes hängen. Die stärkeren Länder werden sich für sie kaum mehr interessieren. Schlimmer noch: Einen verstärkten Anreiz, sich wirtschaftlich besser aufzustellen, vermittelt diese Reform den schwächeren Ländern nicht. Sie werden schlicht vom Bund durchgefüttert.

NRW gehört zu den Siegern, Steuerzahler nicht

Sieger der Einigung sind die Länder, nicht der Bund. Was er gewinnt — eine eigene Infrastrukturgesellschaft für die Bundesautobahnen, die ihm sowieso gehören oder mehr Kontrollrechte über eigene Mittel, die in die Länder fließen — ist vernachlässigbar, verglichen mit dem, was die Länder erreichen konnten. Unter den besonderen Siegern findet sich neben Bayern, Hessen und Baden-Württemberg auch Nordrhein-Westfalen, das um deutlich mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet wird.

Vergessen wurde bei dieser Einigung auch der Steuerzahler. Ihm wurde bisher in Aussicht gestellt, dass im Zuge dieser Reform auch das Ende des Solidaritätszuschlags eingeleitet wird. Davon ist jetzt erst mal keine Rede mehr. Die Einnahmen aus dem Soli fließen allein dem Bund zu. Auf ihn wird es künftig also ankommen: Hat er noch genügend Finanzreserven, um auf die Soli-Einnahmen ab 2020 verzichten zu können?

Je stärker jedenfalls die Länder den Bund finanziell beanspruchen durch neue Finanzspritzen, desto unwahrscheinlicher wird, dass der Soli wirklich entfällt. Es wird der Politik zwar aus Verfassungsgründen nicht möglich sein, den Zuschlag ewig weiter zu erheben. Doch sie wird Mittel und Wege finden, den Soli dann durch andere Steuern zu ersetzen — oder ihn in der Einkommensteuer aufgehen zu lassen.

(mar)
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