Beschluss des Bundestages Kurzarbeitergeld wird bis 2012 verlängert

Berlin (RPO). Das Kurzarbeitergeld wird erneut verlängert. Dder Bundestag beschloss am Donnerstag, das Kurzarbeitergeld erst Ende März 2012 und damit 15 Monate später als geplant auslaufen zu lassen. Während der Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Lohnzahlungen an die Arbeitgeber zu rund zwei Dritteln.

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Foto: AP

Zudem sollen weitere Arbeitsmarktinstrumente insbesondere für jüngere und ältere Arbeitnehmer verlängert werden. Die Bundesregierung rechnet für die BA mit Mehrkosten von rund 690 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2014.

Der Parlamentarische Arbeitsstaatssekretär Ralf Brauksiepe (CDU) führte die vergleichsweise geringe Arbeitslosenquote auf das Kurzarbeitergeld zurück. "Der Anstieg der Arbeitslosigkeit wäre ohne Kurzarbeitergeld womöglich doppelt so hoch ausgefallen", sagte er.

Mit dem Gesetz wurde zugleich das Programm "Bürgerarbeit" für Langzeitarbeitslose auf den Weg gebracht. Um europäische Fördergelder abrufen zu können, müssen die Beschäftigten des Modellprojekts von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit werden, was mit dem Gesetz zur Verlängerung der Kurzarbeit umgesetzt wurde.

Nach den Plänen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen Langzeitarbeitslose die Gelegenheit zu gemeinnütziger Arbeit erhalten, die auf drei Jahre befristet ist. Dabei können sie 900 Euro brutto verdienen. Die Arbeitszeit soll 30-Stunden pro Woche betragen. Geplant sind geringere Abzüge. So soll etwa keine Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen.

(DDP/nbe)
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