Drittes Pflegestärkungsgesetz Kommunen sollen künftig Pflegebedürftige beraten

Berlin · Die Bundesregierung will die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen federführend an die Kommunen übertragen und damit bundesweit deutlich mehr Beratungsstellen schaffen. Bislang organisieren dies die Kranken- und Pflegekassen.

So belastend ist die Pflege Angehöriger
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Foto: Bußkamp, Thomas

Die meisten Pflegebedürftigen und Angehörigen finden sich in dem Dickicht aus Hilfsangeboten und den dazugehörigen Vorschriften nicht zurecht — insbesondere wenn Pflegefälle sehr plötzlich bewältigt werden müssen. Welche Zuschüsse bekommt man, um eine Wohnung altengerecht umzubauen? Welches Pflegeheim ist geeignet? Wo bekommen Pflegebedürftige ehrenamtliche Hilfe? Zu solchen Fragen beraten die Pflegestützpunkte. Aber davon gibt es nach einhelliger Meinung von Bund, Ländern und Kommunen bislang nicht genug in Deutschland.

"In den vergangenen Jahren hat sich mehr und mehr gezeigt, dass es Verbesserungspotenzial bei der Pflege vor Ort, insbesondere in Bezug auf Koordination, Kooperation und Steuerung, gibt", heißt es im Gesetzentwurf. Ziel ist es, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige künftig eine "Beratung aus einer Hand" erhalten sollen.

Dafür bringt das Gesetz zusätzlich 60 Modellvorhaben auf den Weg, in denen die Kommunen nicht nur die Pflegeberatung übernehmen, sondern zugleich auch Menschen mit Behinderung die ihnen zustehenden Hilfen aufzeigen, die über die Sozialhilfe finanziert werden. Das Projekt soll zunächst für fünf Jahre laufen.

Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

Das neue Gesetz ist das dritte und letzte Regelwerk in einer schon von der Vorgänger-Regierung gestarteten großangelegten Pflegereform. Mit den ersten beiden Gesetzen wurde das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung ausgeweitet und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Er zielt darauf, dass sich der Umfang der Pflege für einen Menschen nach seinen noch vorhandenen geistigen, psychischen und körperlichen Fähigkeiten richten soll.

Davon profitieren insbesondere Demenzkranke und deren Angehörige. Innerhalb der Pflegereform war ein Vorsorgefonds verabredet worden, der aus Beitragsmitteln der Versicherten gespeist wird. Das Geld soll zum Einsatz kommen, wenn die in den 60er Jahren geborene Baby-Boomer-Generation ins Pflegealter kommt.

Das Gesetz soll auch praktische Probleme des Alltags von Pflegebedürftigen beseitigen. Mittlerweile zahlen die Pflegekassen pro Monat 125 Euro, mit denen Helfer finanziert werden können, die Pflegebedürftige zum Einkaufen oder bei einem Gang auf den Friedhof begleiten. Oft wissen die Betroffenen aber nicht, wie sie die Alltagsbegleiter finden. Mit 50 Millionen Euro sollen nun Büroräume für solche Unterstützungsangebote finanziert werden.

Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dann wird auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wirksam. Die Kosten sind überschaubar. Die großen Ausgaben stecken in den ersten beiden Pflegestärkungsgesetzen.

(qua)
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