Flüchtlingskrise Kommunen dürfen Gebäude für Flüchtlinge beschlagnahmen

Berlin · Die Kommunen schauen bei ihrer Suche nach Unterkünften für Flüchtlinge zunehmend auch auf Gebäude in Privatbesitz. Wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt, dürfen die Behörden auf Basis des jeweiligen Landesordnungs- oder Sicherheitsgesetzes sogar vorübergehend Gebäude beschlagnahmen.

"Die Beschlagnahme ist aber immer nur Ultima Ratio, und uns ist noch kein Fall bekannt, in dem eine private Immobilie tatsächlich beschlagnahmt worden wäre", sagte Sebastian Schmitz von der Berliner Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle der Deutschen Presse-Agentur.

Mehrere Anfragen der Behörden für die Unterbringung von Asylbewerbern in Gebäuden privater Immobilienbesitzer habe es in den vergangenen Wochen jedoch bereits gegeben. Städte wie Dortmund, Gelsenkirchen und Tübingen hatten erklärt, im Notfall seien auch Beschlagnahmungen nicht auszuschließen.

In den Verhandlungen mit der Eigentümergesellschaft eines schon länger leerstehenden Bürohauses in der Nähe der Münchner Messe hätten Behördenvertreter jüngst auch auf die Möglichkeit einer Beschlagnahmung hingewiesen, sagte Schmitz. In dem viergeschossigen Objekt seien vergangene Woche binnen weniger Stunden mehrere Hundert Asylbewerber einquartiert worden. Der Eigentümerin sei die Zahlung einer "marktüblichen Büromiete" zugesichert worden.

Bei dem Gebäude der ehemaligen Landesbank in Berlin, das als weitere Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge im Gespräch ist, ist laut Medienberichten dagegen kein Mietverhältnis, sondern ein Ankauf geplant.

"Ein Vorteil der Einweisung in leerstehende Privaträume könnte aber auch daran liegen, dass die betroffenen Eigentümer vielleicht verhandlungsbereiter werden, sobald die Flüchtlinge in ihre Wohnungen eingezogen sind und so am Ende doch einem regulären Mietvertrag zustimmen könnten", schrieb Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, diese Woche in einem Kommentar für die "Legal Tribune Online".

Zwangseinquartierungen in großen Gebäuden sind in Deutschland bislang unüblich. Im nordrhein-westfälischen Olpe war zwar für die Unterbringung von Flüchtlingen bereits im vergangenen Februar eine Familienferienstätte beschlagnahmt worden. Allerdings ging es dabei wohl vor allem darum, die Unterbringung zu beschleunigen. Denn es hatte zuvor bereits Verhandlungen über einen Verkauf gegeben.

Was gelegentlich vorkommt, ist die Einweisung von Obdachlosen in leerstehende Wohnungen, wenn in öffentlichen Einrichtungen vor allem im Winter nicht genügend Platz ist.

(dpa)
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