Kolumne: Mit Verlaub! Das Wahlrecht reformieren

Düsseldorf · Manchmal kommt es ärger, als man vermutet hatte. Zwei Tage vor der Bundestagswahl schrieb ich, in Kürze drohe der Ausbruch der ansteckenden Krankheit Koalitionitis. Uns würden noch die Haare zu Berge stehen, wenn das Feilschen um Koalitionen beginne.

Kolumne: Mit Verlaub!: Das Wahlrecht reformieren
Foto: Michels

Seither sind mehr als vier Monate verstrichen, und die Krankheit grassiert. Noch ist keine Heilung in Sicht; auch wenn sie sich doch demnächst einstellte, ließe sich sagen: Mit Verlaub, es war eine Zumutung.

Es gäbe eine Arznei gegen die Koalitionitis. Die über Monate hinweg kopf- und ratlos wirkenden Kolleginnen und Kollegen des Berliner Ärzteteams kennen die Rezeptur. Sie bedeutete eine gesetzgeberische Radikalkur. Niemand jedoch denkt seit dem 24. September 2017 auch nur im Traum daran, dem Übel an die Wurzel zu gehen und das überkomplizierte, unpraktikable deutsche "personalisierte Verhältniswahlrecht" (so heißt der Krankheitskeim) durch ein Mehrheitswahlrecht nach französischem, britischem oder amerikanischem Beispiel zu ersetzen.

Das Mehrheitswahlrecht, bei dem, verkürzt formuliert, nur diejenigen in den Bundestag gewählt sind, die es im Wahlkreis auf Platz eins geschafft haben, ist zwar von Mängeln nicht frei (welches Menschenwerk wäre das denn!). Aber es hat einen Vorteil, der in unübersichtlichen Zeiten nicht hoch genug einzuschätzen ist: Klarheit und Einfachheit.

Der Zwang der nach Prozenten stärksten Partei, sich zum Regieren an den politischen Wühltischen einen oder sogar mehrere Bündnispartner zu suchen, mit dem beziehungsweise denen oft bequeme oder faule Kompromisse zusammengeschustert werden, entfiele weitgehend; ebenso verschwände das Parteilisten-Unwesen, mit dessen Hilfe die Hälfte der Abgeordneten "über die Liste" in die Parlamente plumpst, obwohl sie in ihren Wahlkreisen chancenlos geblieben war.

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(mc)
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