Wirtschaftspolitik Koalition will Risiko-Kapitalgeber stärker bezuschussen

Berlin · Neu gegründeten kleinen Firmen fehlt hierzulande häufig der Zugang zu Kapital. Anders als in den USA springen Privatinvestoren eher selten als Geldgeber ein. Das will die große Koalition ändern - und lotet Steuererleichterungen aus. Was den Ländern kaum passen dürfte.

Koalition will Risiko-Kapitalgeber stärker bezuschussen
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Die Bundesregierung will den in Deutschland schwach entwickelten Markt für Wagniskapital ankurbeln und dazu Investoren bei einem Einstieg in Startup-Firmen stärker fördern. Der Zuschuss für Wagniskapital-Investitionen in junge innovative Unternehmen soll ab 2016 verdoppelt werden. Außerdem soll der Bonus künftig an mehr Geldgeber gezahlt werden können. Nach Kritik aus der Koalition und Wirtschaft an ersten Plänen des Finanzministeriums lotet die Koalition auch wieder gewisse Steuererleichterungen aus.

"Auf Investitionen von Privatpersonen oder Kapitalgesellschaften in Wagniskapital von bis zu 500 000 Euro im Jahr wird in Zukunft ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionen und eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne gewährt", heißt es in einem am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier mit dem Titel "Deutschland braucht eine neue Gründerzeit". Geplant ist auch ein anteiliger Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten.

Wegfall wird erneut diskutiert

Ein ursprünglich geplanter Wegfall der Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen wird erneut diskutiert. Innovative Unternehmen sollen laut dem Eckpunkte-Papier von einer Streubesitzbesteuerung ausgenommen werden. Das sind frei handelbare Anteile, die nicht von Großinvestoren gehalten werden. Viele Gründer und Investoren halten ihre Anteile über Kapitalgesellschaften. Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist eine Steuerfreiheit auf Erlöse vorgesehen, solange nicht an Anteilseigner ausgeschüttet wird.

Die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen unter 10 Prozent wurde bereits abgeschafft. Die Bundesländer pochten zuletzt darauf, dass die Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung ebenso gestrichen wird wie für Gewinne aus Dividenden.
Der Bund hatte zugesagt, Änderungswünsche der Länder anzugehen.

Das Bundesfinanzministerium hatte daher einen "Diskussionsentwurf" zur Reform der Investment-Besteuerung vorgelegt. Darin ist eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften vorgesehen. Zugleich können Risikokapital-Geber bei der Veräußerung von Firmenanteilen an jungen Start-up-Firmen mit Gewinn auf steuerliche Erleichterungen hoffen.

Steuerpflicht stieß auf scharfe Kritik

Die Steuerpflicht war in der Koalition aber auf scharfe Kritik gestoßen. In der Kabinettsvorlage heißt es nun: "Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen."

Der Sprecher des Finanzministeriums nannte den "Diskussionsentwurf" ein faires Angebot und großzügiges Modell, was die Startup-Szene aber ablehne. Jetzt komme man den Jungunternehmen nochmals entgegen. Die angestrebte Lösung müsse aber auch Gestaltungsmöglichkeiten unterbinden und auch wettbewerbsrechtlich "wasserdicht" sein.

Mit dem Maßnahmenpaket soll die Finanzierungssituation vor allem junger, innovativer Wachstumsfirmen verbessert und Deutschland als Standort für Wagniskapital gestärkt werden. "Es muss für junge innovative Unternehmen attraktiv sein, in Deutschland zu starten und von hier aus in die Welt zu expandieren", heißt es.

Risikokapital spielt in Deutschland untergeordnete Rolle

Im Vergleich zu anderen Industrieländern spielt Risikokapital eine eher untergeordnete Rolle. In Deutschland werden den Angaben zufolge rund 0,02 Prozent der Wirtschaftskraft investiert, in den USA fast das Zehnfache dessen, in Israel knapp das Zwanzigfache. An der US-Börse stünden - gemessen an der Marktkapitalisierung - überwiegend Unternehmen ganz oben, die jünger als 20 Jahre seien.

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) begrüßte das Papier als Schritt in die richtige Richtung: "Das kann aber nur der Anfang sein." Um ausländisches Kapital zu mobilisieren und europaweit auf Augenhöhe zu agieren, sei dringend ein entsprechendes "Venture-Capital-Gesetz" erforderlich.

(dpa)
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