Bundesstaatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen nach neuen NSA-Veröffentlichungen
Berlin/Karlsruhe · Die jüngsten Enthüllugnen über die Abhörmaßnahmen der NSA in Deutschland bleiben weiter ohne Folgen. Zumindest die Bundesstaatsanwaltschaft will nicht ermitteln.
Generalbundesanwalt Harald Range will laut "Focus" nach der Veröffentlichung neuer Abhördossiers der NSA keine Ermittlungen gegen den US-Geheimdienst einleiten. Das berichtet das Magazin unter Berufung auf Berliner Justizkreise. Ein Ermittler der obersten Anklagebehörde erläuterte demnach: "Wir müssen eine Tat belegen können. Allein Zahlenkolonnen und Telefonnummern der Kanzlerin, einiger Minister und Staatssekretäre reichen bei weitem nicht aus." Man bräuchte zum Beispiel richtige Abhörprotokolle der NSA. "Originale, keine Kopien. Am besten mit den Namen der verantwortlichen Geheimdienst-Offiziere. All das haben wir aber in diesem Fall nicht."
Die Bundesanwaltschaft wollte den Bericht unter Hinweis auf laufende Prüfungen weder bestätigen noch kommentieren. "Die Bundesanwaltschaft geht den bekannt gewordenen Informationen aus den Veröffentlichungen der Internetplattform "WikiLeaks" vom 1. und 8. Juli 2015 im Zusammenhang mit möglichen Spähmaßnahmen des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA mit Blick auf eine mögliche strafbare Handlung im Rahmen ihrer Verfolgungszuständigkeit nach", hieß es auf Anfrage.
Vor wenigen Tagen hatten die "Süddeutsche Zeitung" sowie die Sender NDR und WDR unter Berufung auf Wikileaks-Unterlagen berichtet, dass die NSA über Jahrzehnte hinweg das Kanzleramt ausspioniert habe.
Betroffen waren demnach neben der Regierung von Angela Merkel (CDU) offenbar auch die Regierungen ihrer Vorgänger Gerhard Schröder (SPD) und Helmut Kohl (CDU). Auf der veröffentlichten Liste mit NSA-Spähzielen stehen dem Bericht zufolge 56 Telefonnummern, von denen etwa zwei Dutzend bis heute die aktuellen Nummern aus Merkels engster Umgebung seien.