Terrorabwehr Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe · Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Bis 2018 muss die Politik nun nachbessern.

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschied.

Das Gericht machte zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann, und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09).

Gegen das BKA-Gesetz hatten unter anderem Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und mehrere Grünen-Politiker geklagt. Sie sehen durch die Befugnisse Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetz. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich auch dagegen, dass das BKA die Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf.

Gericht: Ausgestaltung der Befugnisse ungenügend

Um Terroranschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 unter anderem Wohnungen verwanzen und mit Kameras ausspähen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner", eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

Nach den Worten von Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof ist dies zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse durch den Gesetzgeber sei aber in verschiedener Hinsicht ungenügend. Der Senat habe "in etlichen Einzelvorschriften unverhältnismäßige Eingriffe festgestellt". Das Gericht entschied, dass die Ausführungsbestimmungen teils zu unbestimmt sind oder zu weit gehen, dass es an Transparenz oder richterlicher Kontrolle sowie der Pflicht fehlt, das Parlament und die Öffentlichkeit über Maßnahmen zu informieren.

Die umfangreiche Prüfung der Bestimmungen habe im Ergebnis zu einer Grundsatzentscheidung zum Datenschutzrecht geführt, sagte Kirchhof. Insbesondere treffe das Gericht erstmals Aussagen zur Übermittlung von Daten ins Ausland.

Die Bundesregierung will das beanstandete BKA-Gesetz zügig nachbessern. "Wir werden das Urteil natürlich jetzt mit der gebotenen Sorgfalt schnell auswerten und umsetzen", sagte Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke.

(das/AFP/dpa)
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