Kabinett bringt Regelung auf den Weg Was das Integrationsgesetz beinhaltet

Berlin · Angela Merkel sieht das Integrationsgesetz als "Meilenstein", Flüchtlingsvertreter, Verbände, und Opposition halten die Wohnsitzauflage und andere Regeln für Integrationshemmnisse. Was das Gesetz genau beinhaltet, haben wir zusammengetragen.

Das ist das Asylpaket II
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Foto: ap

Während Regierungsmitglieder nicht mit Eigenlob sparten, übten Flüchtlings- und Sozialverbände sowie die Opposition teils heftige Kritik am neuen Integrationsgesetz. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nannte das am Mittwoch vom Kabinett im brandenburgischen Meseberg verabschiedete Gesetz einen "Meilenstein". Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sprach von einem "Paradigmenwechsel". Der Verband "Pro Asyl" und Sozialverbände erklärten dagegen, das Gesetz werde zur Desintegration führen, weil etwa die Wohnsitzauflage Flüchtlinge daran hindern werde, Jobs zu finden.

Nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" sieht das neue Gesetz auf der einen Seite mehr Integrationsangebote, auf der anderen aber auch mehr Sanktionen gegen Migranten vor, die diese Angebote ablehnen. Die Regierung wolle aus Fehlern der Vergangenheit bei früheren Migrationswellen lernen, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Flüchtlinge sollten schneller Deutsch lernen und für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden, sagte auch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Union und SPD hätten lange miteinander gerungen, am Ende könne sie nun voll hinter diesem Gesetz stehen.

Die Opposition warf der Regierung vor, sie stelle Flüchtlinge unter Generalverdacht. Grünen-Chefin Simone Peter nannte das Gesetz eine "Mogelpackung", das Vorurteile in der Bevölkerung verstärke. Linke-Chefin Katja Kipping sagte, es handele sich um "Stammtisch per Gesetz". Strafen hätten im Gesetz Vorrang vor der Förderung.

  • Vorrangprüfung Bisher dürfen Asylbewerber einen Job nur annehmen, wenn die Arbeitsagentur zuvor bescheinigt hat, dass dafür kein Inländer oder EU-Bürger zur Verfügung steht. Diese Regel soll für drei Jahre außer Kraft gesetzt werden können. Die Bundesländer sollen entscheiden, ob sie die Regel für ihr gesamtes Gebiet oder nur in Bezirken mit geringer Arbeitslosigkeit anwenden wollen. Acht Bundesländer, darunter jedoch nicht Nordrhein-Westfalen, wollen die Vorrangprüfung überall aussetzen.
  • Ausbildung Für die Dauer einer bis zu dreijährigen Ausbildung erhalten Flüchtlinge eine Duldung und damit Schutz vor Abschiebung. Nach Abschluss der Lehre bleibt ein halbes Jahr zur Jobsuche. Wem dies gelingt, der kann mindestens zwei weitere Jahre bleiben. Die Altersgrenze von bisher 21 Jahren für Auszubildende entfällt ersatzlos.
  • Job-Programm Für noch nicht anerkannte Flüchtlinge werden aus Bundesmitteln 100.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten geschaffen. Sie sind als Ein-Euro-Jobs bekannt. Flüchtlinge sollen neben der Asylbewerberleistung allerdings nur 80 Cent pro Stunde erhalten.
  • Wohnsitzauflage Anerkannte Flüchtlinge werden gesetzlich verpflichtet, für bis zu drei Jahre ihren Wohnsitz in dem Bundesland zu nehmen, dem sie für ihre Asylverfahren zugewiesen worden sind. Das gilt rückwirkend ab 1. Januar 2016. Die Länder dürfen dem Flüchtling einen Wohnort zuweisen oder bestimmte Städte als Zuzugsorte ausschließen. Die Auflage soll entfallen, wenn ein enges Familienmitglied an einem anderen Ort einen sozialversicherungspflichtigen Job mit einem Monatsverdienst von mindestens 712 Euro nachweisen kann. Auch Studierende und Lehrlinge sind ausgenommen.

    Auch Ökonomen hatten die Wohnsitzauflage kritisiert, weil sie befürchten, dass Flüchtlinge in strukturschwachen Regionen weniger in Jobs vermittelbar seien, die vorwiegend in den prosperierenden Gegenden im Südwesten Deutschland zu finden sind. Nahles sagte dazu, es sei Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, Flüchtlingen unabhängig von ihren Wohnorten Jobs anzubieten, die in ihrer bundesweiten Kartei zu finden seien.

Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU) wies die Kritik an der Wohnsitzauflage strikt zurück. Diese Kritik sei "unerträglich", sagte er. "Wer meint, nur dann eigenverantwortlich ein Leben in Deutschland beginnen zu können, wenn er das möglichst ohne Berührung mit der einheimischen Bevölkerung tun darf, hat die Idee der Integration nicht verstanden", sagte Krings. "In Wahrheit werden wir die Maßnahmen des Gesetzes wohl mittelfristig eher weiter schärfen müssen, um Ghettobildungen konsequent zu verhindern", sagte Krings.

  • Niederlassungserlaubnis Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren soll anerkannten Flüchtlingen nur noch dann erteilt werden, wenn sie sich aktiv um Integration bemüht haben. Voraussetzung für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sind "hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache". Zudem soll ihr Lebensunterhalt "überwiegend gesichert" sein. Die Hürden sind damit etwas geringer als für andere Ausländer, die sich ohne Asylverfahren in Deutschland niederlassen wollen. In besonderen Fällen soll eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren ausgesprochen werden, wenn "man richtig gut Deutsch kann und seinen Lebensunterhalt weit überwiegend selbst bestreitet", sagte de Maizière.
(mar)
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