Juristisches Tauziehen Wie es im Fall Puigdemont jetzt weitergeht

Neumünster · Carles Puigdemont wurde zwar aus der Haft entlassen. Der Fall des katalanischen Separatistenführers beschäftigt die deutsche Justiz aber weiter. Das Verfahren kann sich bis Ende Mai hinziehen – wenn Spanien keinen Rückzieher macht.

Neumünster: Carles Puigdemont verlässt Haftanstalt
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Carles Puigdemont verlässt Haftanstalt in Neumünster

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Foto: rtr, PK/BSP

Carles Puigdemont wurde zwar aus der Haft entlassen. Der Fall des katalanischen Separatistenführers beschäftigt die deutsche Justiz aber weiter. Das Verfahren kann sich bis Ende Mai hinziehen — wenn Spanien keinen Rückzieher macht.

Carles Puigdemont kämpft für die Unabhängigkeit Kataloniens, zur Not auch in der Stadthalle Neumünster. Dorthin, in die Mitte Schleswig-Holsteins, hat es den Führer der Separatisten und früheren Präsidenten Kataloniens verschlagen. Am Freitagabend will er sich über die sozialen Medien äußern. Knapp anderthalb Wochen nach seiner Festnahme auf der Autobahn 7 durch die deutsche Polizei verließ Puigdemont am Freitagmittag die Justizvollzugsanstalt. Sein Fall geht weiter, bloß wie? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was wird ihm vorgeworfen?

Die spanische Justiz verfolgt Carles Puigdemont mit einem Europäischen Haftbefehl. Sie wirft ihm wegen des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien Rebellion und Korruption vor. In Spanien ist das mit bis zu 30 Jahren Haft bedroht. Er soll einen Aufstand gegen den spanischen Staat angezettelt und öffentliche Gelder für die Durchführung des Referendums veruntreut haben.

Warum entscheidet die deutsche Justiz in dem Fall?

Die Polizei hat Puigdemont am 25. März auf deutschem Boden auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls festgenommen. Damit begann formell das Auslieferungsverfahren. 2004 haben sich die EU-Mitglieder auf effizientere Regeln zur Auslieferung von EU-Bürgern verständigt. Das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) muss prüfen, ob die spanischen Vorwürfe gegen Puigdemont im deutschen Strafrecht ein Äquivalent haben. Nur dann ist die Bundesrepublik zur Auslieferung angehalten.

Was entscheidet das OLG?

In einem ersten Schritt hat es am Donnerstag über die Haft Puigdemonts geurteilt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob Fluchtgefahr besteht. Weil die Richter in Schleswig entschieden, dass eine Auslieferung des Katalanen wegen Rebellion nicht infrage kommt und damit nur noch der Vorwurf der Veruntreuung besteht, stuften sie die Gefahr einer Flucht als gering ein. In einem zweiten Schritt geht es nun um die tatsächliche Auslieferung. Die Generalstaatsanwaltschaft muss zunächst mitteilen, ob sie juristische Bedenken hat. Das wird sie, da sie die Auslieferung befürwortet, wohl nicht tun. Dann muss das OLG urteilen, ob die Bundesrepublik Puigdemont an Spanien ausliefert. Arndt Sinn, Professor für internationales Strafrecht an der Universität Osnabrück, sagt: "Das Gericht muss tiefergehend prüfen, ob die Vorwürfe stimmig sind." Also vor allem, ob der 55-Jährige wirklich öffentliche Gelder veruntreut haben könnte. Weil Auslieferungen innerhalb von Europa binnen 60 Tagen nach der Festnahme abgewickelt werden sollen, könnte sich das Verfahren bis Ende Mai hinziehen.

Hat das OLG das letzte Wort?

Grundsätzlich sind Entscheidungen von Oberlandesgerichten über Auslieferungen nicht anfechtbar. Puigdemont hätte aber die Möglichkeit, sich an das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden, wenn er glaubhaft machen kann, dass er durch eine Auslieferung in seinen Grundrechten verletzt wäre. Strafrechtler Sinn hält dies für eher unwahrscheinlich.

Was würde Puigdemont in Spanien erwarten?

Wenn das OLG beschließt, Puigdemont ausliefern zu lassen, dann könnte der Separatistenführer in Spanien nicht mehr wegen Rebellion angeklagt werden. Die Schleswiger Richter haben diesen Vorwurf bereits aus dem Auslieferungshaftbefehl gestrichen. Puigdemont könnte also ein Prozess wegen Korruption drohen. Für den spanischen Staat ist allerdings die Rebellion der Hauptvorwurf. Der spanische Justizminister Rafael Català sagte: "Einige Justizentscheidungen gefallen uns besser, andere weniger." Das deutet zwar daraufhin, dass die dortige Regierung die deutsche Entscheidung akzeptiert. Gleichwohl könnte Spanien den Europäischen Haftbefehl aber zurückziehen. Dann wäre das deutsche Auslieferungsverfahren sofort beendet. Der Vorteil aus spanischer Sicht: Man müsste nicht zwingend darauf verzichten, Puigdemont wegen Rebellion anzuklagen. Bereits im Dezember 2017 hat Spanien einen Haftbefehl zurückgezogen, als der Katalane in Belgien in Haft saß.

Was macht Puigdemont derweil?

Er musste eine Kaution von 75.000 Euro und seinen Aufenthaltsort beim OLG hinterlegen. Carles Puigdemont darf die Bundesrepublik bis zum Ende des Auslieferungsverfahrens nicht verlassen und muss sich einmal wöchentlich bei der Polizei Neumünster melden.

(hra)
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