Integrationsgesetz Vom Misstrauen geprägt

Meinung | Berlin · Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will spätestens im Mai ein Integrationsgesetz vorlegen. Darin soll eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge enthalten sein – sowie zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten. Das Gesetz hat große Schwächen, weil es von Misstrauen geprägt ist.

 Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz lernen Deutsch.

Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz lernen Deutsch.

Foto: dpa, ua rho

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will spätestens im Mai ein Integrationsgesetz vorlegen. Darin soll eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge enthalten sein — sowie zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten. Das Gesetz hat große Schwächen, weil es von Misstrauen geprägt ist.

Lässt sich Integrationspolitik zu sehr von Misstrauen gegenüber Migranten leiten, kann sie nicht erfolgreich sein. Politik und Staat sollten ihr größtes Augenmerk auf die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt richten statt diese zu erschweren. Mit einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge, die in der Regel mindestens drei Jahre im Land bleiben, würde der Staat den Migranten eine weitere Hürde aufstellen.

Denn in vielen strukturschwachen, ländlichen Regionen gibt es für sie keine Jobs. Sie müssen in die Ballungsgebiete ziehen, wollen sie in der Zukunft ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen. Zwar soll die Wohnsitzauflage nicht für die gelten, die den Behörden bereits einen Job vorweisen können. Vielen Migranten dürfte es jedoch unmöglich sein, weit entfernt von der Stadt, nur über das Internet, aus eigener Kraft einen Job zu finden. Ständige Bewerbungsfahrten in die Ballungsräume kosten Geld, das die Flüchtlinge nicht haben. Die Angst vor Ghettobildung ist allerdings berechtigt.

In Teilen zynisch

Doch der Staat könnte bereits über das Hartz-IV-System steuernd eingreifen: Indem er die Kosten der Unterkunft nur für solche Wohnungen übernimmt, die eben nicht Teil eines entstehenden Ghettos sind. Sanktionsmöglichkeiten gibt es im Asylbewerberleistungsgesetz bereits ebenso wie im Hartz-IV-System. Wer staatliche Angebote etwa zur Weiterbildung nicht wahrnimmt, dem können die Sozialleistungen gekürzt werden. Dies ließe sich ohne Weiteres auch auf Integrations- und Sprachkurse für Migranten beziehen. Und bereits mit Bestrafungen zu drohen, bevor der Staat überhaupt in der Lage ist, für genügend Sprach- und Integrationskurse zu sorgen, um die große Nachfrage danach zu befriedigen, ist zynisch.

Anders sieht es mit der Idee aus, die Bleibeperspektive für solche Migranten zu verschlechtern, die als anerkannte Flüchtlinge bereits seit drei Jahren im Land waren, sich jedoch nicht um einen Spracherwerb, eine Ausbildung oder Arbeit bemüht haben, die die Rechtsordnung oder die Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht akzeptieren wollen. Für diese Fälle sollte der Staat in der Tat Kriterien und Nachweise entwickeln, die eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ausschließen.

(bimar)
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