Verdacht des Meineides Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry aufgehoben

Dresden · Die parlamentarische Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry ist aufgehoben. Damit ist der Weg frei für eine Anklage gegen sie wegen des Verdachts des Meineides oder des fahrlässigen Falscheides.

 AfD-Chefin Frauke Petry (Archiv).

AfD-Chefin Frauke Petry (Archiv).

Foto: ap, ms

Die Widerspruchsfrist des sächsischen Landtages sei um Mitternacht ausgelaufen, "es hat keiner widersprochen", sagte Parlamentssprecher Ivo Klatte am Dienstag in Dresden. Damit sei die parlamentarische Immunität der AfD-Chefin aufgehoben.

Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags hatte Mitte August einstimmig die Aufhebung der Immunität von Petry empfohlen. Er entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, wie die Ausschussvorsitzende Christine Clauß (CDU) mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wartet nun die offizielle Information ab und prüft dann weitere Schritte. Petry wollte sich nicht äußern, es sei alles gesagt. "Ich habe mich dazu bei jeder Gelegenheit geäußert."

Gegen die AfD-Bundes- und Landesvorsitzende wird seit über einem Jahr ermittelt. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden im Mai eingestellt.

Zwischen Petry und dem Spitzenduo der Partei für die Bundestagswahl, Alice Weidel und Alexander Gauland, ist seit dem Bundesparteitag der AfD in Köln im April die Kluft größer geworden. Auch im eigenen Landesverband steht sie beim rechten Flügel in der Kritik. Unter anderem wegen der Meineidvorwürfe hatten ihre Gegner im Juni versucht, ihr die Direktkandidatur für den Bundestag im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entziehen.

Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17. August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry sprach sich auch selbst dafür aus: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern.

Das Landtagspräsidium informiere nun das Justizministerium per Post, das das Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiterleite, erklärte der Parlamentssprecher die weiteren Schritte. Zum Stand der Ermittlungen gab die Anklagebehörde keine Auskunft. Sie hatte sich im Mai 2016 zunächst gegen die Einleitung eines Verfahrens gegen Petry entschieden. Die Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war aber dann von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

(wer/beaw/dpa)
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