Rentenserie Immer mehr Rentner zahlen Steuern

Berlin · Mit jedem Jahr und jeder Rentenerhöhung steigt die Zahl der Senioren, die Einkommensteuer zahlen müssen. Doch auch Rentner können Putzfrau, Handwerker und teure Arzt-Rechnungen von der Steuer absetzen.

Die Rentenerhöhung sorgt für mehr Steuereinnahmen.

Die Rentenerhöhung sorgt für mehr Steuereinnahmen.

Foto: dpa

Die Zahl der Rentner, die Einkommensteuer zahlen müssen, steigt an. Waren laut Bundesfinanzministerium 2011 erst 3,8 Millionen Ruheständler betroffen, so werden es im nächsten Jahr bereits 4,4 Millionen sein — jeder fünfte Bezieher einer gesetzlichen Rente. Nach letztverfügbaren Daten des Ministeriums steuerten die Rentner 2011 Einkommensteuer von 25 Milliarden Euro bei, das war rund ein Achtel des gesamten Aufkommens.

Warum müssen immer mehr zahlen? 2005 wurde die schrittweise Besteuerung der gesetzliche Rente eingeführt, im Gegenzug werden Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge zunehmend freigestellt. Nun wachsen immer mehr Jahrgänge in die Besteuerung rein. Wer 2005 in den Ruhestand ging, muss grundsätzlich 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Wer 2015 ging, muss 70 Prozent versteuern. Aber nur, wenn er damit über dem Grundfreibetrag liegt. Hinzu kommt, dass für Senioren mit guter Rente schon kleine Erhöhungen reichen, um steuerpflichtig zu werden. Durch die jüngste Erhöhung müssen 160.000 weitere Rentner erstmals zahlen. Die Einnahmen des Staaten steigen dadurch 2017 um 720 Millionen, 2018 um 730 Millionen Euro. Auch die Mütterrente kann das Fass zum Überlaufen bringen, erläutert Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler NRW. Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer Rente eine Witwenrente erhält. Sie kann steuerpflichtig werden, obwohl es das Paar zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Das Paar hatte eben zwei Freibeträge, die Witwe hat nur einen.

Wer muss Steuern zahlen? Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, muss grundsätzlich eine Steuererklärung machen und ist in der Regel steuerpflichtig. Auch wer einen Nebenjob hat, ist meist dran. Wird dagegen nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, müssen vielfach auch künftig keine Steuern gezahlt werden. 2011 waren es nur 152.000 Senioren mit ausschließlich Renteneinkünften gewesen, die tatsächlich Steuern zahlen mussten.

Ab welcher Rente fällt die Steuer an? Das hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfreien Betrag fest, den man sein Leben lang mitnimmt. Unterm Strich führt dies dazu, dass ein Rentner mit Rentenbeginn 2005 keine Steuern zahlt, wenn seine Bruttorente nicht höher ist als 1599 Euro im Monat (und er keine weiteren Einkünfte hat). Wer 2015 in Ruhestand gegangen ist, hat seine Ruhe, so lange er nicht mehr als 1207 Euro bekommt. Bei gemeinsam veranlagten Ehen ist die Summe doppelt so hoch.

Was kann man absetzen? Wie jeder Bürger kann auch der Rentner den Werbekosten- (102 Euro pro Jahr) und den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro) geltend machen. Wer eine Putzfrau beschäftigt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Arbeitet die Putzfrau als Minijobberin kann man 20 Prozent der Kosten absetzen, maximal 510 Euro im Jahr, so te Heesen. Bei einer selbstständigen Putzfrau kann man 20 Prozent der Kosten von maximal 4000 Euro im Jahr steuermindernd geltend machen. Bei Handwerker-Rechnungen kann man 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen, maximal 1200 Euro.

Was ist mit Gesundheitsausgaben? Ältere Menschen haben hohe Gesundheitsausgaben. Einen Teil können sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen - so etwa anteilig das Krankentagegeld oder die Selbstbeteiligung bei Zahn- und Augenarzt. Wer bis zu 15.340 Euro an Einkünften im Jahr hat, muss fünf Prozent der Ausgaben tragen, also maximal 767 Euro (Single). Das ist die zumutbare Belastung. Gesundheitsausgaben, die darüber hinausgehen, erkennt der Fiskus als steuersenkend an, so te Hessen. "Aber auch Beträge darunter sollte man angeben, da wir auf ein Urteil hoffen, welches die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro der außergewöhnlichen Belastungen ermöglicht."

Erwischt das Finanzamt Sünder? Ja. Per Datenabgleich erfahren die Finanzämter, was die Rentenkasse zahlt. Dann verschicken sie an die Betroffenen die Aufforderung, eine Steuererklärung einzureichen. Das ist kein Grund zur Panik: Nicht jede Steuererklärung führt am Ende auch zur Steuerpflicht.

Was tun, wenn man unsicher ist? "Im Zweifel sollte man eine Steuereklärung abgeben", sagt Expertin te Heesen. Beim Bund der Steuerzahler kann ein Ratgeber (per Mail: steuern@steuerzahler-nrw.de oder Telefon 0211/99175-42) angefordert werden.

(RP)
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