Verfassungsgericht urteilt am Dienstag Seehofer: Bayern hält auch bei Nein am Betreuungsgeld fest

Berlin · Vor dem für Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Betreuungsgelds warnt Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer (66) die Richter in Karlsruhe vor der Abschaffung.

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"Zuallererst hoffe ich, dass das Bundesverfassungsgericht ein Herz für Familien und Kinder hat", sagte Seehofer der "Bild"-Zeitung: "Sollten juristische Spitzfindigkeiten obsiegen, bleibt das Betreuungsgeld ein Kernanliegen der CSU."

Der Bund, so Seehofer, müsse in jedem Falle auch in Zukunft Geld für eine bessere Wahlfreiheit junger Familien bereitstellen, falls das Betreuungsgeld kippt. Unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts "halten wir in Bayern an dieser familienpolitischen Leistung fest. Wir stehen für Wahlfreiheit für unsere jungen Familien, und da ist das Betreuungsgeld ein elementarer Bestandteil." Und dafür müsse der Bund auch künftig Geld bereitstellen, forderte Seehofer.

Am Dienstag will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil sprechen, ob die seit August 2013 gezahlte staatliche Leistung verfassungsgemäß ist. Das auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld geht an Eltern, die ihre zwei- bis dreijährigen Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita bringen, sondern zu Hause erziehen.
Derzeit beziehen bundesweit Eltern von fast 500.000 Kindern das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat.

Der Hamburger Senat hatte über eine Normenkontrollklage gegen das Betreuungsgeld-Gesetz geklagt. Bei der öffentlichen Verhandlung im April stand die Frage im Vordergrund, ob der Bund überhaupt für ein solches Gesetz zuständig ist. Die Vertreter des Hamburger Senats argumentierten, das Betreuungsgeld stehe im Widerspruch zu den Bemühungen der Stadt um eine frühe und intensive Förderung von Kindern. Die Bundesregierung betonte, ihre Handlungsfähigkeit in familienpolitischen Fragen müsse erhalten bleiben. Das Grundgesetz lasse staatliche Familienförderung ausdrücklich zu.

(KNA)
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