Homo-Ehe, Renten und Strompreis Diese Gesetze hat der Bundesrat heute auf den Weg gebracht

Berlin · Mit weit mehr als 100 Tagesordnungspunkten hat der Bundesrat am Freitag ein Mammutprogramm bewältigt. In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause gab die Länderkammer für eine Reihe von wegweisenden Gesetzen grünes Licht.

Der Bundesrat ist am 7. Juli 2017 in Berlin zu einer Mammut-Sitzung zusammen gekommen.

Der Bundesrat ist am 7. Juli 2017 in Berlin zu einer Mammut-Sitzung zusammen gekommen.

Foto: dpa, gam fdt

EHE FÜR ALLE: Schwule und Lesben dürfen künftig heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren. Das Gesetz zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle nahm mit der Zustimmung des Bundesrats die letzte parlamentarische Hürde. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare noch vor dem Bundesverfassungsgericht landet.

PARTEIENFINANZIERUNG: Verfassungsfeindliche Parteien können künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Grundgesetzänderung wurde von der Länderkammer einstimmig verabschiedet. Den Parteien können somit Staatshilfen und Steuervergünstigungen verwehrt werden. Zunächst wollen die Länder der NPD den Geldhahn zudrehen - auch das wurde einstimmig beschlossen.

RENTE: Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden bis 2025 komplett angeglichen. Dieser Prozess soll in sieben Schritten erfolgen und bereits im kommenden Jahr beginnen. Zudem werden die Betriebsrenten reformiert: Beim neuen Modell einer Zielrente entfallen für die Arbeitnehmer Rentengarantien, also fest zugesagte Auszahlungshöhen. Darüber hinaus billigte der Bundesrat Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Wer aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird dadurch finanziell bessergestellt.

STROMPREISE: Auf dem Strommarkt werden bis zum Jahr 2023 die Netzentgelte bundesweit angeglichen. In Nord- und Ostdeutschland dürften dadurch die Strompreise sinken - die Netzentgelte, die rund ein Viertel der Stromkosten ausmachen, sind dort nämlich besonders hoch. Stromkunden im Westen und Süden der Republik müssen allerdings mit höheren Preisen rechnen.

KRIMINALITÄT: Bei Wohnungseinbrüchen greifen in Zukunft härtere Strafen. Nach der vom Bundesrat gebilligten Gesetzesverschärfung gilt für den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" eine Mindeststrafe von einem Jahr. Bislang sind lediglich sechs Monaten vorgesehen, in "minderschweren Fällen" sogar nur drei Monate.
Minderschwere Fälle wird es in Zukunft aber gar nicht mehr geben.

INTERNET: Online-Netzwerke sind künftig verpflichtet, härter gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. So müssen Facebook, Twitter und YouTube strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. Für weniger eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen gegen die Löschvorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

"STAATSTROJANER": Die Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp darf künftig von Ermittlern überwacht werden. Dafür können die Behörden sogenannte Staatstrojaner installieren - also Software, die sich heimlich im Gerät einnistet und Daten weitergibt.

PFLEGE: Mit einer modernisierten Ausbildung sollen Pflegeberufe ab dem Jahr 2020 attraktiver werden: Pflegekräfte für Alte, Kranke und kranke Kinder durchlaufen dann in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Im letzten Jahr können sie die bisherige, allgemeine Ausbildung fortführen oder sich spezialisieren.
Auszubildende in der Pflege müssen außerdem kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.

IMPF-MUFFEL: Kitas müssen Eltern künftig beim Gesundheitsamt melden, wenn diese keine Impfberatung beim Haus- oder Kinderarzt nachweisen können. Der Nachweis einer Impfberatung für die Kinder ist schon seit zwei Jahren Pflicht, doch bislang war es den Kitas freigestellt, ob sie säumige Eltern bei den Behörden melden.

VERBRAUCHER: Bezahlen mit der Kreditkarte wird preiswerter. Ab dem kommenden Jahr dürfen Händler in vielen Fällen keine speziellen Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Diese Regelung gilt europaweit - sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.

(felt/dpa)
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