Kritik am neuen Prostitutionsgesetz "Deutschland bleibt das Bordell Europas"

Berlin · Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Justizminister Maas will Prostitution jedoch nicht grundsätzlich verbieten. Nun wird Kritik an seinem Gesetzentwurf laut.

Prostitution und Bordelle 2018 in NRW
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Foto: dpa/Andreas Arnold

Die neuen Regelungen für Freier gehen aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren.

Damit soll eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt werden. Weiteres Thema im Kabinett ist ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas gegen Wettbetrug und Spielmanipulationen. Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern drohen demnach Haftstrafen bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen.

Ein Verbot der Prostitution wie etwa in Schweden hält Maas indes für keine gute Idee. Der Minister sagte am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin", das würde dazu führen, dass die Prostitution "völlig in die Illegalität gedrängt wird. Und das wird sich zum Nachteil aller Prostituierten auswirken".

Stattdessen wolle die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Strukturen für Ausbeutung und Zwangsprostitution trockenlegen.

Frauenrechtlern geht der Entwurf jedoch nicht weit genug. Die Stuttgarter Sozialarbeiterin Sabine Constabel sagte im ARD-"Morgenmagazin", Deutschland werde weiter "das Bordell Europas" bleiben.

Fakten und Vorurteile beim Sex
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Foto: Shutterstock/oneinchpunch

So wäre eine Altersgrenze für Prostituierte von 21 Jahren sinnvoll gewesen, da vor allem jüngere Frauen aus Osteuropa zur Prostitution gezwungen würden. "Aber die SPD hat das vom Tisch gewischt", beklagte Constabel.

Maas verspricht sich von dem Gesetz gegen Zwangsprostitution eine Abschreckungswirkung für Freier. "Wir treffen als Staat eine Grundentscheidung, dass wir so was nicht akzeptieren und auch nicht tolerieren, und dass wir mit den strafrechtlichen Möglichkeiten, die wir haben, dagegen vorgehen. Das muss jeder wissen, der sich darauf einlässt."

Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren.

(dpa)
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