Kritik des Justizministers Maas nennt einige Punkte in AfD-Wahlprogramm verfassungswidrig

Berlin · Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält Teile des AfD-Wahlprogramms für verfassungswidrig. Der SPD-Politiker warnte jedoch davor, Verfahren zu ändern, um die rechtskonservative Partei zu blockieren.

 Heiko Maas (SPD) hat Teile des AfD-Programms für verfassungswidrig erklärt.

Heiko Maas (SPD) hat Teile des AfD-Programms für verfassungswidrig erklärt.

Foto: dpa, mkx fdt fpt

In einem Gastbeitrag der "Frankfurter Rundschau" warf Heiko Maas der Partei vor, einige ihrer Ziele und Teile des AfD-Programms verstießen gegen die Verfassung.

Wenn die AfD bei der Bundestagswahl ins Parlament einziehe, sei das Ausdruck des Wählerwillens, sagte Maas außerdem im Deutschlandfunk. "Dann ist das ein Teil unserer politischen und gesellschaftlichen Realität und dann habe ich das zu akzeptieren", so Maas in einem Interview mit dem Sender. "Wenn die da sind, ist das schlimm genug, und dann wird das wahrscheinlich auch zu unerträglichen Situationen führen im Parlament, aber es ist die Realität."

Sollte die AfD drittstärkste Kraft werden, könnte sie das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages und traditionell auch den Vorsitz des mächtigen Haushaltsauschusses für sich beanspruchen. Die Regelung, dass der älteste Abgeordnete die Eröffnungsrede hält, wurde bereits geändert, weil dies voraussichtlich ein AfD-Abgeordneter sein wird.

"Ich halte nichts davon, irgendetwas zu verändern, nur damit die AfD kleingehalten wird", kritisierte Maas. Das verschaffe der AfD die Möglichkeit, sich in "diese Opferrolle hinein zu interpretieren und damit zu zeigen, dass man anders ist als die anderen Parteien und dass die anderen Parteien sich alle gegen sie verbündet haben", warnte er.

Als verfassungswidrig bezeichnete Maas im Interview mit der "Frankfurter Rundschau" unter anderem AFD-Forderungen zur Religions-, Familien-, Strafrechts- und Europa-Politik. Diese stellten Verletzungen der Grundgesetz-Artikel 1, 3, 4 und 23 dar, die die Würde des Menschen schützen sowie die Unschuldsvermutung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit der Religion.

Schließlich verstießen mehrere der anti-europäischen Ziele der AfD gegen Artikel 23 des Grundgesetzes, der sich ausdrücklich zur europäischen Integration bekenne, schrieb Maas in der Zeitung.

(juju)
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